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Frage von Reiner P. •

Frage an Rudolf Henke von Reiner P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Henke,

auf der Verbändeanhörung am 21.11.2012 zur Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung, in der auch die Mobilfunk-Grenzwerte geregelt sind, nahmen als Umweltverbände der BUND und Diagnose-Funk e.V. teil. Beide Verbände hatten umfangreiche Stellungnahmen eingereicht, in denen sie die gesundheitsschädliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung nachwiesen. Eine Anpassung der Grenzwerte an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist dringend geboten.
Leider stellten die Verbände fest, dass die Behördenvertreter kein Interesse zeigten, sich den Argumenten der Verbraucherschutzverbände zu stellen.
Dies ist besonders bedauerlich, da bereits der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten und des ständigen Ausschuss des Europarates im Mai 2011 empfohlen hatte, das die Mitgliedsstaaten: „alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen (sollten), um die Exposition elektromagnetischer Felder zu reduzieren". Ebenso hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO ebenfalls im Mai 2011 die Handystrahlung in die Kategorie - möglicherweise krebserregend - aufgenommen.
Wie stehen Sie zu der Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung und wie setzen Sie sich zur Verringerung der Elektrosmogbelastung der Bevölkerung ein?
Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen könnten, das im Zuge der Novellierung der 26.BImSchV die Grenzwerte für die erlaubten hochfrequenten Belastungen deutlich verringert werden würden. Im weiteren Verlauf der Novellierung fällt den Abgeordneten der Landesparlamente und des Bundestages eine große Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu. Ich bitten Sie deshalb, die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. und der anderen Umweltverbände in Ihren Beratungen mit zu diskutieren ( http://www.diagnose-funk.org/themen/grenzwert/verbaendeanhoerung-zur-novellierung-der-26bischv.php ).

Mit freundlichen Grüßen
Wohn- und Geschäftsberatung
Reiner Padligur

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Padligur,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV). Verordnungsgeber und damit zuständig für die Novellierung der Verordnung ist in diesem Falle das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Gerne geben ich Ihnen aber meine persönliche Einschätzung dazu.

Bei der Novellierung der Bundes-Immissionsschutzverordnung wurden die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Stellungnahmen anerkannter nationaler und internationaler wissenschaftlicher Gremien zugrunde gelegt. Hierzu zählen die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP), die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) und die wissenschaftlichen Gremien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), hier im Besonderen die International Agency for Research on Cancer (IARC).

Mit der Novellierung gilt die Verordnung nun auch für private und hoheitlich betriebene Funkanlagen. Des Weiteren wurde mit der Überarbeitung die bislang ungeregelte Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) erfasst und eine Vorsorgeregelung für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen formuliert. Ebenfalls wird die von der ICNIRP im Jahr 2010 überarbeitete Grenzwertempfehlung in der Änderungsverordnung aufgenommen, so dass die Novellierung im Sinne der Verbraucher sinnvoll ist.

Meines Erachtens ist der aktuelle Wissensstand in die Novellierung der Verordnung über elektromagnetische Felder eingeflossen. Weitere Forschung ist sinnvoll. Deshalb ist es gut, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Netzbetreiber jeweils 600.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz in diversen Projekten und Initiativen in den Jahren 2012 und 2013 zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB