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Rüdiger Veit
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Frage von Markus B. •

Frage an Rüdiger Veit von Markus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rüdiger Veit,

Kennen Sie das GG? Warum wurde der Artikel 23 vom 23.05.1949
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen. Gestrichen? Kein GG mehr...

Und was sagen sie zum Artikel 146?
Art 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Becker

Portrait von Rüdiger Veit
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Becker,
vielen Dank für Ihre Anfrage an mich.

Die Internetplattform abgeordnetenwatch möchte den Dialog zwischen Politikern und Bürgern verbessern. Das finde ich gut. Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass nicht nur ernst gemeinte Anfragen, sondern auch Propaganda und Agitation vielfach auf diesem Weg betrieben wurde. Auch möchte ich die Geschäftspolitik von abgeordnetenwatch nicht durch meine Mitarbeit unterstützen.

Sie können mich auf vielen Wegen direkt erreichen.Für Ihr Anliegen stehen Ihnen sowohl mein Berliner als auch mein Gießener und mein Alsfelder Büro zur Verfügung. Mich persönlich können Sie jederzeit in meiner Bürgersprechstunde oder bei Veranstaltungen ansprechen. Selbstverständlich kümmern wir uns gern im Rahmen unserer Möglichkeiten um Ihr Anliegen und Ihr Problem. Bitte besuchen Sie dafür meine Webseite www.ruediger-veit.de , dort finden Sie alle notwendigen Kontaktdaten, auch meine Mailadresse.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rüdiger Veit, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.