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Roman Reusch
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Frage von Stefan M. •

Frage an Roman Reusch von Stefan M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Reusch,

mich würde Ihre Meinung als Rechtspolitiker und ehemaligen Staatsanwalt interessieren zur Praxis der Vergabe von Pflichtverteidigungen. Auf den Internetseiten der Anwaltskammern finden sich Listen mit Rechtsanwälten, die Pflichtverteidigungen übernehmen würden. Das Feedback, das ich von meinen Mandanten erhalte, ist durchweg positiv, was mich glauben lässt, dass ich kein schlechter Strafverteidiger bin. Dennoch werde ich in den Fällen, in denen der Richter den Pflichtverteidiger auswählt, seit Jahren nicht berücksichtigt. Ich kenne Kollegen, denen es genauso geht und wir hegen die Vermutung, dass Richter nur diejenigen Anwälte berücksichtigen, mit denen sie persönlich befreundet sind oder bei denen bekannt ist, dass sie sich gegenüber dem Richter nicht "auf die Hinterbeine stellen". Meine Frage an Sie lautet: Wäre es nicht ein Gebot der Fairness, dass in den Fällen, in denen der Beschuldigte keinen Pflichtverteidiger seiner Wahl benennt, die Strafrichter die Pflichtverteidigungen anhand der oben erwähnten Listen vergeben müssen?

Mit freundlichen Grüßen
S. M.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt M.,

das Thema der Auswahl von Pflichtverteidigern ist ein heikles. Zunächst ist zutreffend, dass neu in den Markt drängende Kollegen es schwer haben, an solche Mandate zu gelangen, weil die Richter nachvollziehbarerweise Anwälte bevorzugen, die sie kennen und schätzen. Hierdurch wird aber natürlich eine Art "closed shop" errichtet, was Wettbewerbsnachteile mit sich bringt. Dieser Konflikt ist schwer auflösbar, denn auch eine Verpflichtung der Richter, sturheil eine Liste abzuarbeiten, bis sie damit "durch" sind und sodann wieder von vorne anzufangen, verursachte Nachteile, weil auf diese Weise auch Anwälte, deren Beauftragung nicht im Interesse des Angeklagten liegen könnte, berücksichtigt werden müssten. Abhilfe könnte da wohl nur eine Art von Qualitätskontrolle schaffen, die aber praktisch kaum umsetzbar erscheint. Möglicherweise hat es daher einen Grund, weshalb die gegenwärtige unbefriedigende Praxis seit Ewigkeiten andauert.
Sollten Sie einen sinnvollen Änderungsvorschlag haben, lassen sie es mich bitte wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Roman Reusch, MdB