Portrait von Rolf Schwanitz
Rolf Schwanitz
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Rolf Schwanitz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Corina S. •

Frage an Rolf Schwanitz von Corina S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

auf die Frage, welche Partei die Einführung der Praxisgebühr gefordert hat,
hat Herr Hochbaum hierauf hier geantwortet, dass die rot/grüne Regierung unter Bundeskanzler Schröder dafür die Verantwortung trage. Vielleicht könnten auch Sie mir diese Frage beantworten? Wer hat die Einführung der Praxisgebühr gefordert?

Mit freundlichen Grüßen
Corina Siebert

Portrait von Rolf Schwanitz
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Siebert,

ich habe mir die Antwort von Herrn Hochbaum auf die Frage von Herrn Schulze auch angesehen und war ein wenig erstaunt. Mein Kollege versucht den Eindruck zu erwecken, die SPD wollte damals die Praxisgebühr einführen. Das ist objektiv falsch. Tatsächlich ging dies auf die Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion zurück, die wegen der CDU/CSU-Mehrheiten im Bundesrat am Gesetz gleichberechtigt beteiligt werden musste. Dies lässt sich auch leicht nachvollziehen, da die CDU/CSU-Fraktion am 17. Juni 2003 im Deutschen Bundestag einen Antrag vorgelegt hat, welcher die Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion für die damalige Gesundheitsreform enthielt. Der Antrag hat den Titel "Für ein freiheitliches, humanes Gesundheitswesen – Gesundheitspolitik neu denken und gestalten" ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/011/1501174.pdf ) und trägt die Drucksachennummer 15/1174. In dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion steht auf Seite 11: "Um ein rationales Inanspruchnahmeverhalten der Patienten zu fördern und ihnen damit auch die unmittelbare Verantwortung für die Folgen ihres Handelns zu verdeutlichen, wird über alle Leistungsbereiche hinweg eine 10 %ige Selbstbeteiligung eingeführt, mindestens jedoch 5 Euro, bei einer Begrenzung auf maximal 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens." Daraus geht eindeutig hervor, dass die CDU/CSU eine zehnprozentige Zuzahlung zu allen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einer Höhe von zwei Prozent des Bruttoeinkommens ohne Chronikerregelung einführen wollte. Das hätte dazu führen können, dass ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer für einen Arztbesuch mehrere hundert Euro berappen müsste. Die Begrenzung auf maximal 10 Euro im Quartal und darüber hinaus bei chronisch Kranken auf jährlich 1 Prozent des Bruttoeinkommens hat dann erst die Regierungskoalition von SPD und Grünen bei den Verhandlungen mit der CDU/CSU-Fraktion durchgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz