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Frage von Wilfried D. •

Frage an Rolf Hempelmann von Wilfried D. bezüglich Verbraucherschutz

Ich habe in meiner Mietwohnung eine Nachtspeicherheizung und einen Sondervertrag mit dem RWE. Bei bisherigen Preiserhöhungen konnte ich widersprechen und eine gerichtliche Überprüfung der Preiserhöhung erreichen.
Neuerdings geht das RWE anders vor: Es kündigt den Sondervertrag und bietet einen neuen Sondervertrag mit der Preiserhöhung an.Akzeptiere ich den neuen Vertrag nicht wird der Nachtspeicherstrom abgestellt.Ich habe keinerlei Möglichkeit die Preiserhöhung auf Billigkeit von einem Gericht untersuchen zu lassen.Das RWE hat das absolute Monopol auf dem Nachtspeicherstrom.Ich kann in ganz Deutschland keinen anderen Anbieter finden.
Meine Frage: Gibt es eine Behörde oder ein Instution an die ich mich mit einer Beschwerde über diese Praktik wenden kann.Das RWE hebelt mit dieser Praxix die Rechtsprechung aus und das als absoluter Monopolist.

Wilfried Druse

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Druse,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Nachtspeicherheizungen.

Wegen der vielen Nachtspeicherheizungen, die es in Essen noch gibt, ist mir bekannt, dass es derzeit so gut wie unmöglich ist, den Stromversorger zu wechseln, ohne den gesonderten Speicherstrom-Tarif zu verlieren. Dies ist in der Tat ausge­sprochen unbefriedigend, liegt aber leider auch an netzspezifischen Problemen, die es derzeit für neue Anbieter wirtschaftlich unattraktiv machen, eigene Speicherstrom-Tarife anzubieten. Die Bundesnetzagentur ist schon seit längerem dabei, diese Thematik aufzuarbeiten, um Lösungen für mehr Wettbewerb aufzeigen zu können.

Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt, dass RWE Rhein-Ruhr den bisherigen Sondervertrag kündigt und Sie mangels Alternativen quasi zur Unterschrift unter den neuen Vertrag nötigt, ist eine neue Kategorie. Ich habe umgehend mit dem Bundes­kartellamt als bundesweit oberste Kartellbehörde Kontakt aufgenommen und den von Ihnen geschilderten Sachverhalt erörtert. Dort bestätigte man mir, dass ein derartiges Geschäftsgebaren in den letzten Monaten zu einem „gängigen Problem“ geworden und nicht nur auf RWE beschränkt sei. Das Bundeskartellamt ist deshalb dabei, sich das gesamte Problemfeld Nachtspeicherstrom/Wärmestrom genauer anzuschauen und konsequent auf missbräuchliches Verhalten der Versorger hin zu untersuchen. Ob und wann dabei möglicherweise Missbrauchsverfahren gegen einen oder mehrere Versorger eröffnet werden, ist derzeit noch nicht absehbar.

Die Basis für dieses Vorgehen des Bundeskartellamtes ist eine Novelle des Wettbe­werbsrechts, die der Bundestag Ende 2007 beschlossen hat. Dadurch haben wir das Bundeskartellamt in die Lage versetzt, noch besser als bisher gegen missbräuchlich erhöhte Tarife örtlicher Strom- und Gasversorger vorzugehen. Auf dem Gasmarkt war dies auch bereits erfolgreich. Rund 30 Gasversorger haben sich Ende 2008 als Gegenleistung für die Einstellung eines Missbrauchsverfahrens durch das Bundes­kartellamt verpflichtet, ihre Preise zu senken bzw. Preiserhöhungen nicht in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben. Darüber hinaus wurde im Frühjahr 2009 eine Untersuchung auf der Ebene des Strom-Großhandels eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen ist.

Zur Verbesserung des Wettbewerbs auf dem Strom-Endkundenmarkt hat der Bundestag im Juni 2008 auf Initiative der SPD im Rahmen des so genannten "Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb" zwei Maßnahmen beschlossen. Erstens wurde beschlossen, dass ab Januar 2010 "intelligente" Stromzähler eingebaut werden müssen, wenn ein Gebäude neu errichtet oder grundlegend saniert wird oder wenn der Stromkunde dies wünscht. Diese Zähler können zukünftig aus der Ferne abgelesen werden und ermöglichen so eine genauere Abrechnung. Der Kunde selbst wird anhand eines Displays oder über eine Verbindung zum eigenen Computer eine bessere Möglichkeit haben, seinen Stromverbrauch nachzuvollziehen - bis hin zu einzelnen stromverbrauchenden Geräten. Zweitens werden die Energieversorger durch das neue Gesetz verpflichtet, spätestens Ende 2010 "intelligente" Tarife anzubieten. Das können sowohl lastabhängige (z.B. wenn viel Windstrom eingespeist wird, wird der Strom billiger) als auch tageszeitabhängige Tarife sein. Intelligente Zähler und Tarife zusammen sollen dazu führen, dass zukünftig mehr Energieversorger Tarife anbieten, von denen auch für Bezieher von Wärmespeicherstrom profitieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Hempelmann