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Rolf Hempelmann
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Frage von Jan N. •

Frage an Rolf Hempelmann von Jan N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ursula von der Leyen möchte das Internet zensieren unter dem Vorwand der Bekämpfung von Kinderpornographie.
In den Medien (Spiegelonline, etc...) sind aber ausreichend Gründe dargelegt worden warum diese Maßnahmen nicht effektiv sind und darüber hinaus die Tür aufstoßen um das Internet flächendeckend zu zensieren und unsere Demokratie damit zu gefärden.

Wie konnte es dazu kommen das unsere Ministerin nicht schon vorher darüber aufgeklärt wurde das ihre Maßnahme einfach nur Mist ist?

In wie weit werden Experten zu solchen Ideen herangezogen?

Ich selbst bin jung und in dem Verständnis des internets aufgewachsen, dieses Jahr bin ich Erstwähler! Und ich bekomme immer mehr das Gefühl das manche Menschen in Berlin Augen und Ohren verschließen vor Kritik. Man könnte so vieles gegen Kinderpornographie tun, ohne unsere Freiheit zu gefärden!

Was ist ihre Meinung dazu?
Was werden sie gegen ein Gesetz tun das unsere demokratische Grundordnung im Innersten trifft?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Noetzel,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet kritisieren.

Ich verstehe Ihre Bedenken gegenüber Eingriffen in Ihre Grundrechte als Internetnutzer und Bürger. Gleichzeitig darf das Internet aber kein völlig rechtsfreier Raum sein. In den vergangenen Jahren wurden eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie unter Strafe zu stellen. Leider hat die Verbreitung von Kinderpornographie in den letzten Jahren und insbesondere über das Internet stark zugenommen. Eine solche Entwicklung kann uns nicht kalt lassen. Dennoch stimme ich insofern mit Ihnen überein, als dass es für einen solchen Eingriff einer sorgfältigen Abwägung zwischen Präventionsmaßnahmen und damit verbundenen Beschränkungen von Freiheitsrechten bedarf.

Der SPD-Bundestagsfraktion hat sich deshalb für eine sorgfältige Prüfung des Entwurfs auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze eingesetzt. Die zuständigen Fachpolitiker meiner Fraktion haben die Durchführung einer Expertenanhörung im Bundestag durchgesetzt, die am 27. Mai stattgefunden hat, und darüber hinaus Gespräche mit Vertretern der Internetcommunity geführt. Darunter waren Vertreter des Chaos Computer Clubs und die Initiatorin der Petition gegen den oben genannten Gesetzesentwurf.

Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer die Sperrung von Internetseiten möglicherweise technisch umgehen können. Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf den Zugriff nicht völlig verhindert, so erschwert er ihn doch erheblich für die meisten Nutzer. Es kommt uns entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Darüber hinaus sehen wir jedoch noch Diskussionsbedarf. In der SPD-Fraktion sind wir darüber einig, dass insbesondere bei den folgenden vier Punkten Nachbesserungsbedarf am Gesetzesentwurf besteht:

1. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll bei Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden dürfen.

2. Betroffene Internetseitenbetreiber und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung erhalten und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme in die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle erfolgen, sofern das BKA an der Sperre festhält.

3. Da das Gesetz der Prävention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und bei der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zweck der Strafverfolgung genutzt werden dürfen.

4. Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornographie beabsichtigt ist und andere Inhalte nicht betroffen sein dürfen, fordern wir ein „Spezialgesetz“ statt der bislang vorgesehen Regelung im Telemediengesetz.

Wir greifen damit wesentliche Kritikpunkte der Expertenanhörung vom 27. Mai auf und tragen auch den vielfach an uns herangetragenen Bedenken der Internetnutzer Rechnung.

Diese Änderungsvorschläge wollen wir im weiteren Verfahren durchsetzen. Das weiss auch unser Koalitionspartner, die CDU/CSU. Schließlich haben wir von Anfang an deutlich gemacht, dass wir eine gesetzliche Regelung in diesem Bereich nur dann mittragen, wenn sie auf klarer rechtsstaatlicher Grundlage erfolgt.

Ich hoffe, dass sich Ihr Eindruck, dass Politiker Augen und Ohren vor Kritik verschließen, nicht verfestigt. Das parlamentarische Verfahren ist ja gerade darauf ausgelegt, Gesetzentwürfe eingehend zu diskutieren, Anregungen und Kritik aufzunehmen und, wo notwendig, nachzubessern.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Hempelmann