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Frage von Otto B. •

Frage an Rolf Hempelmann von Otto B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hempelmann.
Nach Auskunft meines Sachbearbeiters im Finanzamt Essen-Ost wurden die Steuerpauschbeträge für die Schwerbehinderten in seiner Dienstzeit ( seit 1974 ) nicht erhöht. Nach seiner Meinung wurde die Höhe dieser Pauschbeträge Anfang der 60er Jahre beschlossen.
An diesem Thema kann man wieder einmal nach meiner persönlichen Meinung erkennen, wie mit den bedürftigsten Menschen verfahren wird. Die Pauschbeträge sind heute nicht mehr zeitgerecht und beinahe lächerlich. Ich möchte gerne Ihre Meinung zu diesem Thema erfahren und die Meinung Ihrer Kollegen Abgeordneten.
Mit freundlichem Gruß:

Seniorenverband BRH,
Kreisverband Essen
Otto Bitzer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bitzer,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.01.09, in der Sie sich nach der Möglichkeit einer Erhöhung der Steuerpauschbeträge für behinderte Menschen erkundigen.
Behinderte Menschen sind wegen ihrer deutlich höheren Lebenskosten steuerlich zu entlasten. Ich stimme Ihnen zu, dass diese Entlastung auch zeitgerecht sein muss.

Die gesetzliche Lage sieht so aus, dass es dafür zwei Wege über das Einkommenssteuergesetz gibt (§33 und §33b EStG). Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile.

Die Steuerermäßigung nach §33 trägt zwar der Einkommensentwicklung in Deutschland Rechnung, da sie prozentual errechnet wird. Außerdem wird hierbei der Familienstand des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Allerdings muss der Steuerpflichtige dafür alle seine Kosten einzeln nachweisen -- ein Mehraufwand, der gerade für behinderte Menschen eine eigentlich nicht zu rechtfertigende zusätzliche Belastung darstellen kann.

Einfacher ist es, die Möglichkeit eines Steuerpauschalbetrags nach §33b in Anspruch zu nehmen. Hier sind je nach Grad der Behinderung feste Pauschbeträge definiert. Tatsächlich ist es aber so, wie Sie es geschrieben haben, dass die Höhe dieser Beträge seit den 70er Jahren unverändert geblieben ist.

Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion, hat mir mitgeteilt, dass sich in den letzten Jahren sowohl das Ministerium der Finanzen (BMF) als auch der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Sachverhalt befasst haben.

Vonseiten des BMF wurde demnach keine Notwendigkeit zur Erhöhung gesehen, weil sich aus den individuell geltend gemachten, behinderungsbedingten Aufwendungen nur bedingt Rückschlüsse auf eine größere Belastung aufgrund gestiegener Lebenskosten ziehen ließen.

Der BFH wiederum hat eine Anpassung der Pauschbeträge mit dem Hinweis auf §33 abgelehnt.

Da mir die Begründungen von BMF und BFH doch etwas unbefriedigend erscheinen, werde ich die zuständige Facharbeitsgruppe meiner Fraktion bitten, sich mit dem Thema nochmal zu befassen. Darüber halte ich Sie gerne auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Hempelmann