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Rolf Hempelmann
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Frage von Christian H. •

Frage an Rolf Hempelmann von Christian H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hempelmann,

Ich bin ein Kämpfer für die Direktdemokratie & Volksabstimmungen (Paradebeispiel Schweiz), leider habe ich es bisher immer so erlebt das die etablierten Parteien, insbesondere die Volksabstimmung, für ihre eigenen parteipolitischen Schachzüge nutzen wollen. Bekanntestes Beispiel : CDU>Türkeifrage.

Ich sehe dies als Gegenpol zum Neoliberalismus/Neokonservatismus der sich durch ALLE Etablierten & fast ALLE nicht-etablierten Parteien zieht

Also frage ich Sie, welcher Politiker steht ehrlich & unverbrüchlich zu dieser Demokratieform ? die in der Politik & den Medien mit konsequentem Ignorieren belegt wird ?
Haben die Politiker dieses Landes Angst vor der Stimme des Volkes ? Nach meinem Eindruck : Eindeutig Ja.

mfg Christian Hansen, Essen a.d. Ruhr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hansen,

haben Sie herzlichen Dank für ihre Anfrage zum Thema "Demokratische Beteiligungsrechte und Volksabstimmungen".

Die SPD will mehr demokratische Beteiligungsrechte für alle Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf vorbereitet, der dies unter genau festgelegten Bedingungen (Quoren) ermöglicht.

Unsere Vorschläge für mehr direkte Demokratie sehen ein Dreistufenmodell vor:

*Volksinitiative*

Es soll zukünftig das Instrument der Volksinitiative geben. Voraussetzung ist, dass mindestens 400.000 Wahlberechtigte die Volksinitiative unterstützen. Dadurch sollen Bürgerinnen und Bürger das Recht erhalten, selbst Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen. Der Bundestag muss sich mit der Volksinitiative befassen.

*Volksbegehren*

Scheitert eine Volksinitiative im Bundestag, können deren Initiatoren ein Volksbegehren in die Wege leiten. Findet dies genügend Unterstützung, kommt es zum Volksentscheid.

*Volksentscheid*

Beim Volksentscheid stimmen alle Wahlberechtigten über ein Gesetz, oder eine Verfassungsänderung ab. Ist ein Volksentscheid erfolgreich, tritt das entsprechende Gesetz in Kraft. Ausgenommen vom Volksentscheid sind Haushaltsgesetz, Abgabengesetze und die Wiedereinführung der Todesstrafe.

Darüber hinaus ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass zukünftig der Bundestag und der Bundesrat die Bürgerinnen und Bürger zu bestimmten herausragenden Themen befragen können. **

Wir konnten diesen Gesetzentwurf bislang noch nicht umsetzen, da hierfür eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist. Grundgesetzänderungen sehen jedoch eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat vor. also auch die Zustimmung der Union. Dies haben CDU und CSU aber bisher
immer abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Hempelmann, MdB