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Roland Gewalt
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Frage von Carmen S. •

Frage an Roland Gewalt von Carmen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gewalt,

geht es nach dem Willen der Europäischen Union (EU), könnten öffentlich zur Schau gestellte christliche Symbole bald verboten sein.
( http://www.pro-medienmagazin.de/index.php?id=45&tx_ttnews[tt_news]=2219&tx_ttnews[year]=2009&tx_ttnews[month]=03&tx_ttnews[day]=09&cHash=6c77954e6c )

Meine Fragen dazu:

1.Wieso dürfen Christen diskriminierd werden?

2.Welchen Grund hat die EU die Kultur in der wir alle aufgewachsen sind zu beschneiden?

3.Warum bemüht sich die EU nicht um Akzeptanz unserer Kultur?

MFG
Schnapka

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schnapka,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de. Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen: In der Europäischen Union herrscht aufgrund der geltenden Rechtslage genauso wie nach einer Ratifikation des Lissabon-Vertrags eine umfassende Religionsfreiheit. Dieses Grundrecht kann auch nicht durch sekundäres Gemeinschaftsrecht aufgehoben oder eingeschränkt werden. Es umfasst auch, sich zu seinem Glauben zu bekennen und ihn öffentlich zu zeigen. Natürlich gibt es innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Ausprägungen dieses Grundrechts. In Frankreich beispielsweise, einem laizistisch geprägten Land, wird strenger als bei uns zwischen Staat und Religion getrennt, weshalb weniger religiöse Symbole in öffentlichen Gebäuden anzutreffen sind als in Deutschland. Darin spiegelt sich die Vielfalt in den 27 Mitgliedstaaten der Union. Nur gilt das Recht auf eine ungestörte Ausübung seiner Religion als solches in jedem Mitgliedstaat gleichermaßen. Sonst wäre eine Aufnahme in die Europäische Union unmöglich.
Selbst das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung kann eingeschränkt sein, wenn es die Religionsfreiheit anderer massiv beeinträchtigt, etwa durch beleidigende oder verletzende Äußerungen. Umgekehrt darf im Wechselspiel der Grundrechte natürlich auch die freie Religionsausübung die Rechte anderer nicht unverhältnismäßig beschränken. Dieses System der Abwägung und des Ausgleichs von Grundrechten hat sich in Deutschland seit Bestehen unseres Grundgesetzes bewährt und kann daher erfolgreich auf die europäische Ebene übertragen werden.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen,

Roland Gewalt, MdEP