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Frage von Dirk M. •

Frage an Roland Fischer von Dirk M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Fischer,

wie stehen Sie angesichts immer häufiger vorkommender Amokläufe mit Einsatz von Schusswaffen zu der derzeitigen Praxis?
Ich meine, dass die Lagerung von schussbereiten Feuerwaffen in Privathaushalten grundsätzlich zu verbieten ist. Das schlösse ein, dass zumindest die Munition nicht daheim gelagert werden darf. Bei dieser Lösung (Munition im Vereinsheim o.ä./Waffe entladen daheim) entfiele das zwar wenig stichhaltige, aber gern geäußerte Argument, dass man "die Waffe ja ab und an pflegen müsse". Dies wäre dem Waffennarren dann weiter möglich, ein Zugriff auf schussbereite Feuerwaffen z.B. durch Familienangehörige des Besitzers aber nicht mehr. Gegen diese Lösung gibt es kein redliches und korrektes Argument.
Ständige Regeländerungen ob des Alters eines Sportschützens und/oder des maximal erlaubten Kalibers sind dagegen Augenwischerei. Im Schützenverein kann auch ein 14jähriger unter Aufsicht, d.h. sozialer Kontrolle durch die Vereinsmitglieder, verantwortungsvoll mit Schusswaffen umgehen, egal welchen Kalibers. Durch die reine Heraufsetzung des Alters für den Besitz würde dagegen höchstens erreicht, dass ein gestörter Mensch nicht schon in der Schule, sondern eben ein paar Jahre später in der Berufsschule oder seinem Arbeitsbetrieb Amok läuft.
Es geht um kein Verbot von Schützenvereinen etc., es gilt nur zu verhindern, dass unkontrollierter Zugriff auf feuerbereite Waffen erfolgen kann. Eine solche Kontrolle ist bei Privathaushalten schlicht unmöglich. Denn was nützt es, wenn ein Waffennarr an 1 (!) Tag (der Kontrolle etwa) seine Waffen sicher verwahrt hat, an 364 anderen Tagen aber herumliegen lässt? Wiederum ist die "Gefahr", kontrolliert zu werden, statistisch praktisch Null, das ist jedem ersichtlich.
Würden Sie sich für eine solche Lösung des Verbots privater Waffenlagerung (bzw. Munition) einsetzen, oder sehen Sie andere mögliche Lösungen für das Problem?

mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

ich bin sicher kein Experte im Waffenrecht. So ist diese Antwort eher das Ergebnis einer ersten Annäherung an dieses komplexe Thema, als einer monatelang durchdachten Position.Im Waffenrecht kursieren derzeit wirklich die verschiedensten Vorschläge und es ist schwer dabei die vernünftigen Ideen vom puren Aktionismus zu trennen. Ihre Kritik an der Sinnlosigkeit des jetzigen theoretischen Kontrollverfahrens bei Privatpersonen teile ich - mir hat auch noch niemand sagen können, woher das zusätzlich erforderliche Personal eigentlich kommen soll.

Was mir bei der Beschäftigung mit diesen Fragen zuerst auffiel ist, dass immer weitere wichtige Themengebiete relevant wurden, je tiefer ich in die Materie einstieg. Wichtige Grundrechte stehen ebenso wichtigen Bedürfnissen der Gesellschaft gegenüber. Jahrhundertelange Traditionen und Freiheitsrechte gegen das Gewaltmonopol des Staates. Sinnvolle Gesetze gegen undurchführbare Kontrollen, die damit den Sinn dieser Gesetze untergraben. Ich kann mir gut vorstellen, dass es echte Waffennarren gibt. Aber die Menschen, die ich bisher in Schützenvereinen - zuletzt im Mai in Laim - oder unter den Jägern kennen gelernt habe, waren alle ausnahmslos sehr verantwortungsbewusste und sich des Problems durchaus bewusste Frauen und Männer.

Die Lagerung der Munition in den Vereinsheimen mag im ersten Anschein sehr logisch klingen. Doch frage ich mich, wie man dann die Vereinsheime absichern soll? Die meisten Schützenvereine liegen doch meist etwas abseits oder gar außerhalb. Wenn jetzt alle Mitglieder ihre Munition im Vereinsheim lagern, entsteht auf einmal ein stattliches Munitionsdepot. Dadurch machen wir die Vereinsheime zu idealen Einbruchszielen. Eine adäquate Absicherung halte ich bei dieser Munitionsmenge einfach nicht für realisierbar für einen Schützenverein. Vor allem wenn man bedenkt, welch einen Aufwand die Bundeswehr zu Recht für ihre Munitionslager betreibt, dann ist ein kleiner gemeinnütziger Sportverein finanziell und personell völlig überfordert. Derzeit gilt übrigens schon, dass Waffen und Munition getrennt von einander und abgeschlossen gelagert werden müssen.

Eine biometrische Sicherung der Waffe bzw. des Waffenschrankes könnte ein möglicher Schritt sein - bei aller grundsätzlicher Skepsis gegenüber biometrischen Verfahren. Jedoch wurden auch schon dabei Schwachstellen entdeckt und aufgezeigt. Die Beschränkung der Menge von Waffen und Munition, die im Haushalt gelagert werden dürfen, wäre schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

Grundsätzlich gilt aus meiner Sicht jedoch, dass alle Vorschläge im Bereich des Waffenrechts keine hundertprozentige Sicherheit vor Amokläufen bieten. Das Beispiel Ansbach hat gezeigt, dass Amokläufe auch ohne Schusswaffen ablaufen können. Der Jugendliche hatte hier eine Axt und Molotowcocktails bei sich.

Die Prävention muss viel früher und ganz anders ansetzen. Wir müssen die Ursachen für einen Amoklauf bekämpfen. Dazu muss die Schul- und Jugendsozialarbeit systematisch ausgebaut werden, so dass durch ein Frühwarnsystem gefährdete Jugendliche rechtzeitig erkannt und entsprechend betreut werden. Ich denke nur so kann man Amokläufe effektiv verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Roland Fischer