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Frage von Mario T. •

Frage an Roland Claus von Mario T. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Claus,

inwiefern ergeben sich infolge der beschlossenen Wohngelderhöhung auch Änderungen hinsichtlich der Kosten der Unterkunft gemäß SGB II?

Haben Sie recht vielen Dank vorab für Ihre zu erwartende Antwort.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Trutschel,

Ihre Frage ist nicht so einfach zu beantworten, wie es auf den ersten Blick scheint. Das liegt an der Kompliziertheit der Regelungen, wie sie die Bundesregierung hier getroffen hat. Ich muss also als erstes sagen: Meine Partei hat sich immer gegen das HARTZ-IV-Gesetz gewandt, und zwar erstens wegen der geringen Höhe der monatlichen Entgelte, zweitens aber auch wegen der Kompliziertheit und des oftmals diskriminierenden Inhalts der Regelungen, nach denen die Leistungen ausbezahlt werden.

Ich muss das vorweg stellen, damit zwischen uns klar ist, dass Sie in mir einen Oppositionspolitiker fragen und nicht jemand, der die in Frage stehenden Regelungen mit ausgearbeitet und zu verantworten hat.

Aber nun zum Sachverhalt selbst. Nach den geltenden Gesetzen sind „Wohngeld“ und „Kosten der Unterkunft gemäß SGB II“ zwei voneinander unabhängige, sich gegenseitig ausschließende Sozialleistungen. Wer das eine erhält, erhält das andere nicht. ALG-II-Empfänger erhalten „Kosten der Unterkunft“, andere, wenn sie angesichts ihrer leider nur geringen Einkünfte dazu berechtigt sind, „Wohngeld“. Die Bundesregierung hat jetzt eine Wohngelderhöhung beschlossen, die seit dem 1. Oktober 2008 wirksam ist. Für die Empfänger von „Kosten der Unterkunft“ hat das meines Wissens keine Auswirkungen.

Das hängt mit der unterschiedlichen – und von uns kritisierten! – Trägerschaft der beiden Leistungen zusammen. Das „Wohngeld“ wird von Bund und Ländern gezahlt, die „Kosten der Unterkunft“ aber müssen von den Kommunen getragen werden. In den Kommunen wird dann bei den „Kosten der Unterkunft“ auch die konkrete Leistungshöhe entschieden. Daraus ergeben sich – das ist mir völlig klar – in manchem konkreten Einzelfall des Vergleichs zwischen „Wohngeld“ hier und „Kosten der Unterkunft“ da zusätzliche Ungerechtigkeiten.

Sehr geehrter Herr Trutschel, das ist alles, was ich Ihnen dazu aus der Ferne mitzuteilen vermag. Sollten Sie damit nicht zufrieden sein und eine genauere, auf Ihre Heimatstadt Halle (Saale) bezogene Antwort erwarten, empfehle ich Ihnen einen Kontakt mit meiner Partei vor Ort. Ich bin sicher, dass Ihnen Abgeordnete der Stadtfraktion DIE LINKE gern zu einem Gespräch zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Claus