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Roderich Kiesewetter
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Frage von Gerhart T. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Gerhart T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Roderich Kiesewetter

Es geht mir heute um JEFTA und speziell das Thema zu den Öffentliche Dienstleistungen, die mit JEFTA unter den Hammer geraten.

Wie wollen Sie sicherstellen, dass JEFTA mit all seinen derzeitigen Unzulänglichkeiten so im Bundesrat und Bundestag nicht verabschiedet wird?

Die angesprochenen Unzulänglichkeiten können Sie der beiliegenden Studie von Thomas Fritz "Zu den Folgen von JEFTA auf die öffentliche Daseinsvorsorge" entnehmen. Bitte übergeben Ihrem/Ihrer Europaabgeordneten im Rahmen Ihres Treffens mit diesem/dieser ebenfalls diese Studie.

Das Dokument können Sie unter folgender Adresse einsehen:
https://blog.campact.de/wp-content/uploads/2018/10/Zusammenfassung-Studie-JEFTA.pdf

Mit freundlichen Grüßen
G. T.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne gehe ich darauf ein und möchte das Freihandelsabkommen JEFTA mit Japan gerne einordnen.

Der internationale Handel und grenzüberschreitende Investitionen unterliegen umfassenden multilateralen und bilateralen Handels- und Investitionsschutzregeln, die im Laufe der Jahre und Jahrzehnte ständig weiterentwickelt wurden und werden. So befindet sich die EU seit Jahren in Verhandlungen unter anderem zum Abschluss der so genannten Doha-Welthandelsrunde zwischen den Mitgliedern der Welthandelsorganisation ("World Trade Organisation"/WTO), zu einem internationalen Abkommen für den Dienstleistungshandel ("Trade in Services Agreement"/TiSA, welches auf dem bestehenden "General Agreement on Trade in Services"/GATS aufbauen soll) sowie zu diversen bilateralen Abkommen. Zu den bilateralen Abkommen gehört auch das Freihandelsabkommen der EU mit Japan. Japan ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands in Asien.

Japan und die EU sind seit Jahrzehnten durch gute wirtschaftliche Beziehungen und eine gewachsene Wertegemeinschaft verbunden. Mit dem Freihandelsabkommen werden die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen diesen beiden wichtigen Handelsräumen, aber auch die generelle Rolle der EU in Asien gestärkt.

Handelsabkommen sind grundsätzlich kein Mittel zur Privatisierung! Dementsprechend verpflichtet auch das Abkommen mit Japan oder anderen Staaten nicht zur Privatisierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.

Insbesondere die für die kommunale Selbstverwaltung so wichtigen Zuständigkeitsbereiche Bildung, Gesundheit, Wasserversorgung, Kultur und Soziales werden durch Sonderregeln gesichert. Sofern eine Privatisierung wie in der Wasserversorgung wieder rückgängig gemacht werden soll, steht dem das Abkommen ebenfalls nicht im Wege.

Zu dem Abkommen fand zudem eine umfassende parlamentarische Beteiligung statt. Federführend ist das - demokratisch ebenso wie der Deutsche Bundestag legitimierte - Europäische Parlament. Der Deutsche Bundestag wird von der Bundesregierung gemäß der in Art. 23 Grundgesetz i.V.m. dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) geregelten Beteiligungsrechten seit Beginn der Verhandlungen fortlaufend unterrichtet, insbesondere durch die Zuleitung der vorliegenden Dokumente, detaillierte Berichte über die Sitzungen des Handelspolitischen Ausschusses und des Handelsministerrates sowie durch die Beantwortung von Fragen des Deutschen Bundestages.

Insgesamt lässt sich festhalten, daß Deutschlands Ratifizierung von JEFTA in seinem Interesse liegt, nicht zuletzt weil die EU und Japan damit gemeinsam ein starkes Bekenntnis zu offenen Märkten und gegen Protektionismus setzen und die Vorteile des Abkommens rasch europäischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zugutekommen.

Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter

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