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Robert Lambrou
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Frage von Robert W. •

Frage an Robert Lambrou von Robert W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Lambrou,

die Stadt Wiesbaden hätte auf den 450 Hektar Plangebiet Ostfeld/Kalkofen
schon lange Bauland festsetzen können -- ja müssen. Für die städtbauliche Entwicklung und OIrdnung war das unstreitig erforderlich ( § 1 Abs. 3 BauGB). Statt dessen beabsichtigt sie, sich durch einen Satzungsbeschluß "städtebauliche Entwicklungsmaßnahme" selbst zu ermächtigen, Erbenheimer Bürger zu enteignen.

Die Stadt ist Eigentümerin von 60 v. H. des Plangebiets (Stand 2017). Was ihr noch nicht gehört, will sie möglichst zum Ackerlandpreis dazuerwerben und dann alles als Bauland verkaufen. darunter die Ackerflächen von derzeit noch 80-100 privaten Eigentümern. Indem sie die Bodenpreise "eingefroren" und das "schärfste Schwert" Enteignung angedroht hat (§ 169 Abs. 3 BauGB), hat sie ,"eine deutlich verbesserte Verhandlungsbasis für sich" geschaffen (WIESBADENER KURIER vom 25.10.2017). Sie rechnet sich durch diesen "Zwischenerwerb" einen beträchtlichen Gewinn zu Lasten der Erbenheimer Bürger aus. Das ist keine "Enteignung" mehr, sondern "Beraubung".

Können Ihre Freunde und die Erbenheimer betroffenen Grundstückseigentümer davon ausgehen, daß Sie, sehr geehrter Herr Lambrou, bei dem zu erwartenden Antrag in der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung auf Erklärung der obengenannten Fläche zum städtebaulichen Entwicklungsbereich mit "Nein" stimmen?

Mit verbindlichen Grüßen

Dr. R. W.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr D. W.

die AfD hat sich in der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung immer gegen die von Ihnen

geschilderten Maßnahmen zur städtebaulichen Entwicklung im Bereich Ostfeld/Kalkofen positioniert.

Wir werden auch in Zukunft an dieser Position festhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Lambrou

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