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Frage von Steffen A. •

Frage an Robert Hochbaum von Steffen A. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hochbaum,

ich habe eine Frage zu der aktuell politisch hochgelobten Abwrackprämie: Warum erhalten Emfänger von ALG II die Prämie nicht? Auch sie fahren alte und zum großen Teil ältere Autos als viele von jenen, die nun ihre Autos sogar verschrotten, obwohl diese noch gut 5 oder 10 Jahre fahrtauglich wären. Der ALG II Empfänger würde doch dadurch nicht besser gestellt, weil die Prämie ja zweckgebunden ist. Also Bürger 2. Klasse? Oder warum wird hier das Gleichheitsprinzip verletzt? Und welchen wirtschaftlichen Sinn macht diese Prämie überhaupt?

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Adler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Adler,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email zur Abwrackprämie.

Auf den ersten Blick hielt ich es für nicht ganz glücklich, Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) quasi von vornherein von der Nutzung der Abwrackprämie auszuschließen. Laut Bundessozialministerium wird die Umweltprämie als geldwerter Vorteil definiert, so dass sie als Einkommen berücksichtigt wird.

Auf den zweiten, genaueren Blick scheint es jedoch sehr fraglich, ob es überhaupt eine nennenswerte Anzahl von Betroffenen geben kann, die einerseits um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten gänzlich von staatlichen Hilfen, d.h. von der Solidargemeinschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abhängig sind und andererseits mehrere tausend Euro zur Verfügung haben um sich ein neues Kfz anzuschaffen.
Diese Zweifel bzw. Unverständnis zu so einem Sachverhalt hörte ich auch bei vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis. Sicherlich kann es auch bei sog. Hartz IV Empfängern , aus welchen Gründen auch immer, besondere Umstände und Einzelfälle geben. Dazu könnte ich mir eine Härtefallregelung vorstellen, die diese speziellen Fälle berücksichtigt.

Zu dem wirtschaftlichen Sinn der Umweltprämie kann ich Ihnen bestimmt erwidern, dass sie ein guter und notwendiger Investitionsschub nicht nur für die deutsche Autoindustrie, sondern auch für die vielen Zulieferfirmen zum Beispiel auch in meiner Heimatregion – dem Vogtland – war und ist.

Auch in Vogtland sind etliche Automobilzulieferer angesiedelt denen es dadurch möglich war und ist, ihre Produktion zumindest teilweise weiterzuführen. Zusammen mit unserer neuen Kurzarbeiterregelung wurden dadurch, zumindest bisher, Entlassungen in großem Umfang verhindert.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Ihr Robert Hochbaum