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Frage von Klaus K. •

Frage an Reserl Sem von Klaus K. bezüglich Finanzen

Klärung der Frage welche konkrete Auffassung die CSU nach der zu erwartenden Entscheidung des BVerfG in der Frage "Entfernungspauschale" vertritt!
Die Entscheidung d. BVerfG zu o.g. Frage wird noch in diesem Jahr erwartet.
Liest man den - ca. 17 (!) Seiten umfassenden - Vorlagebeschluss d. BFH an das BVerfG zur Frage, ob die vorgenommene Neuregelung der sog. "Pendlerpauschale" verfassungskonform ist, wird auch das BVerfG nach h. M. entweder zu dem Ergebnis kommen, dass die Neuregelung verfassungswidrig ist mit der Folge, dass die Entfernungspauschale in der a. F. wieder gilt, oder, was wesentlich wahrscheinlicher ist, wenn man die Historie solcher BVerfG-Entscheidungen betrachtet, dass der Gesetzgeber aufgefordert wird eine verfassungskonforme Umsetzung der bisher mehr als mangelhaft durchgeführten Systemänderung hin zum sog. "Werkstorprinzip" vornimmt.
CSU-Chef Huber spricht in seiner bekannt populistischen Art und Weise immer davon, dass die Entfernungspauschale wieder "ab dem 1. km" eingeführt werden soll, vermeidet aber - vmtl. absichtlich - konkretere Angaben hierzu.
Fraglich ist, welche Auffassung die CSU nach d. BVerfG-Urteil vertreten wird (Annahme: BVerfG legt dem Gesetzgeber eine Neuregelung nahe).
Soll die Entfernungspauschale ab dem 1. km i.H.v. 0,10 €; 0,20 €; 0,30 €, oder angesichts gestiegener Energiepreise ein noch höherer Eurocentsatz eingeführt werden?
Oder soll gar unter dem bisher vorgeschobenen Argument der "Haushaltskonsolidierung", welche die CSU auch bisher mitgetragen hat, die Verfassungskonformität dadurch hergestellt werden, dass sämtliche Fahrtkosten, auch die ab dem 21.km,nicht mehr zum Werbungskostenabzug zugelassen werden?

Bitte um Beantwortung!
Die Frage hat auch Bedeutung für den bayerischen Landtagswahlkampf, da es sich hierbei um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, bei dem der Bundesrat zustimmen muss!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kaltenecker,

die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer ist Bestandteil des CSU-Steuerkonzepts "Mehr Netto für alle" und ein vom Bundesverfassungsgerichtsurteil unabhängiges Ziel.

Die Fahrten zur Arbeit sind aus unserer Sicht Werbungskosten. Die Arbeitnehmer dürfen gegenüber Selbständigen nicht benachteiligt werden.

Die CSU will eine Wiedereinführung der früheren Form der Pendlerpauschale.

Herzlichst
Reserl Sem, MdL

PS: Nähere Informationen zum Steuerkonzept finden Sie unter:
http://www.csu.de/partei/aktuelles/steuerkonzept/dokumente/index.htm