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Frage von Lilith W. •

Frage an René Röspel von Lilith W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Röspel,

wie stehen Sie persönlich zum Angehörigen-Entlastungsgesetz? Insbesondere zur Regelung, dass Elternunterhalt erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro zu zahlen ist. Sind Sie dafür oder dagegen? Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass diese neue Einkommensgrenze eingeführt wird?

Teilen Sie mir bitte Ihre persönliche Meinung mit, da Sie den Wahlkreis, in dem ich lebe, vertreten. Ich möchte u. a. anhand Ihrer Antwort zu diesem Thema in Erfahrung bringen, welche politischen Standpunkte Sie persönlich vertreten, um feststellen zu können, ob Sie meine politischen Einstellungen zum größten Teil teilen und Sie somit künftig für mich wählbar wären. Mich interessiert dabei insbesondere, ob Sie den Anspruch der SPD, soziale Politik zu machen, auch tatsächlich umsetzen.

Die zurzeit geltenden Regelungen hinsichtlich des Elternunterhalts zerstören ganze Familien. Es kommt in vielen Fällen zu Ungerechtigkeiten, die unerträglich sind. Kinder eines Unterhaltsbedürftigen, die z. B. verschwenderisch gelebt haben und nicht für das eigene Alter vorsorgen, werden durch die jetzigen Regeln "belohnt". Kinder, die sparsam und verantwortungsvoll gelebt haben, werden bestraft. Es ist einfach unerträglich, wie die Zahlung des Elternunterhaltes die ganze Lebensplanung beeinflusst und dauerhaft zerstört!

Vermutlich schicken sich die Kommunen an, in Berlin Klinken zu putzen (etwas, das für eine*n normale*n Wähler*in unmöglich ist) und "jammern" über ihre schlechte finanzielle Lage, sodass es vermutlich wieder nichts mit der Entlastung der Menschen in Deutschland wird, die der Mittelschicht angehörigen und mit finanziellen Lasten erdrückt werden.

Der Koalitionsvertrag verspricht eine Neu-Regelung bzgl. des Elternunterhaltes und einen Anhebung der Einkommensgrenze: Wird diese Regelung nun zum 01.01.2020 umgesetzt oder nicht?

Ich bitte Sie um konkrete Antworten auf meine Fragen - vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
L. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Wagner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Einleitend möchte ich gerne anmerken, dass ich es prinzipiell richtig finde, dass Eltern und Kinder in einem vertretbaren und nicht überfordernden Maß finanziell füreinander einstehen müssen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch sind Verwandte in sogenannter gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Abgesehen von besonderen familiären Gegebenheiten, wie z. B. bei grober Vernachlässigung oder Misshandlung. Dazu gibt es einschlägige Gerichtsurteile.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion war aber auch klar, dass die Anhebung der Einkommensgrenze eine wichtige und richtige Maßnahme ist, um Arbeitnehmer zu entlasten. Es gilt dabei eben einen fairen Ausgleich zu schaffen, zwischen den Kosten, die Kinder zumutbar für ihre Eltern tragen können, und den Kosten, die über Abgaben von der Allgemeinheit getragen würden.

Im Koalitionsvertrag mit der Union haben wir uns darauf geeinigt, dass Angehörige zukünftig erst ab einem Einkommen von 100.000 € unterhaltspflichtig sein sollen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu im Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt (hier abrufbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913399.pdf ), der am 14.08.2019 vom Kabinett beschlossen wurde. Am 27.09. hat es bereits die 1. Lesung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes im Plenum gegeben, in der 45. Kalenderwoche soll die 2./3. Lesung stattfinden. Dann werden wir das Gesetz mit den Stimmen der Koalition annehmen. Auch im Bundesrat wird das Gesetz beraten werden und bedarf dort der Zustimmung der Bundesländer. Wenn es im Bundesrat keine Hürden zu nehmen gilt, kann davon ausgegangen werden, dass das Gesetz ab Anfang 2020 greift.

Tatsächlich bemängeln Kommunen jetzt, dass höhere Soziallasten auf sie zukommen werden. Ich teile diese Einschätzung und setze mich daher ein, dass bei Einführung des Gesetzes die dann entstehenden Kosten nicht bei den Kommunen hängenbleiben, sondern der Bund eine größere Last trägt. Das ist aber noch in der Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen
René Röspel