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Frage von Dieter S. •

Frage an René Röspel von Dieter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wo bleiben meine, im Grundgesetz verankerten Rechte auf informelle Selbstbestimmung, wenn es in bälde erlaubt/ ja wahrscheinlich die Regel sein wird, dass die Einwohnermeldeämter die "Bürgerdaten" an Werbefirmen verkaufen; und dafür cirka 7,00 € in Worten, sieben € kassieren. Noch keine Jahrzehnt her, hat selbst die Polizei bei den nötigen Ermittlungen - unter dem Begriff des Datenschutzes - (fast) keine Auskunft bei den EMA`s erhalten. Arbeits- Sozialdienst versteckten sich hinter dem Datenschutz, keine Auskunft geben zu wollen.
Und nun soll es üblich werden, dass "Jeder" Werbebfuzzy sich alles bei den Meldeämtern an Daten holen kann, was gespeichert ist.
Sollte dieses Gesetz in die Praxis eingeführt werden, und das verspreche ich als aufgeklärter Bürger mit allem Nachruck, werde ich jedem "ortsgebundenen Politiker" der im Bundestag dafür gestimmt hat, alles, aber auch wirklich alles an "Werbemüll" der mir ins Haus kommt, dankend zusenden.
Meine Empfehlung als deutscher Staatsbürger, sind Sie und alle anderen dagegegen, dass dieses Gesetz umgesetzt wird. Wie werden Sie in diesem Fall entscheiden......??????
Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen und verbleibe mit freundlichem Gruß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwärtzel,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.07.12, auf die ich urlaubsbedingt leider erst jetzt eingehen kann. Ich sende Ihnen an dieser Stelle mein Antwortschreiben zum Thema Meldewesen, in dem ich meine Position zum Thema ausführlich dargelegt habe (und dass ich auch an Herrn Busch gerichtet habe, vgl. meine Antwort vom 23.07.2012). Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich auch gerne schriftlich oder per Email ( rene.roespel@bundestag.de ) an mein Büro wenden.

Der von der Bundesregierung bereits im November 2011 vorgelegte Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens (BT-Drs.: 17/7746) war eigentlich eine gute Beratungsgrundlage und sah sogar vor, den Datenschutz im Meldewesen zu stärken. Notwendig wurde eine gesetzliche Neuregelung des Meldewesen mit der Förderalismusreform I, die das Meldewesens in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes überführte. Mit dem neuen "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" wollte der Bund die ihm übertragene Gesetzgebungskompetenz ausfüllen.

Mit ihrem wenige Tage vor den abschließenden Beratungen vorgelegten Änderungsantrag zum neuen Meldegesetz hat die schwarz-gelbe Koalition dem Datenschutz jedoch einen schweren Schlag versetzt. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen, soll für Auskünfte zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels nicht mehr die Einwilligung des Betroffenen erforderlich sein, die Bürgerinnen und Bürger sollen lediglich der Datennutzung zu diesen Zwecken widersprechen können. Darüberhinaus soll nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition der Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten für Werbung und Adresshandel insoweit unwirksam sein, als "die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden".

Wir als SPD-Fraktion haben im zuständigen Innenausschuss am 27.06.12, einen Tag vor der spätabendlichen Abstimmung im Plenum, bereits unmissverständlich gegen das Einknicken der schwarz-gelben Koalition vor der Adresshandelslobby Stellung bezogen, wurden aber von der schwarz-gelben Regierungsmehrheit überstimmt. Da die Mehrheitsverhältnisse im Innenausschuss die gleichen sind wie im Plenum, bleibt uns als Opposition nur der Weg, das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Über die Länder, in denen die SPD die Regierung führt oder an ihr beteiligt ist, wollen wir verhindern, dass der Bundesrat dem Gesetz in der jetztigen Fassung zustimmt.

An dieser Stelle möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine diesbezügliche Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 29.06.12 zur 2./3. Lesung des Gesetzesentwurfs offenbar erst mit einwöchiger Verspätung von den Medien zur Kenntnis genommen wurde.

Dass Verbraucherschutzministerin Aigner und andere Kabinettsmitglieder sich nun plötzlich vom neuen Melderecht ihrer eigenen Koalition distanzierten, ist eine erstaunliche Kehrtwende. So war es doch der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP, der den ursprünglich datenschutzfreundlichen Gesetzentwurf ins Gegenteil verkehrt hat!

Die SPD wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf sorgsamen Umgang mit ihren Daten gewahrt bleiben und nicht von Schwarz-Gelb leichtfertig Lobbyinteressen geopfert werden.

Mit freundlichen Grüßen

René Röspel