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Frage von Eike K. •

Frage an René Röspel von Eike K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Röspel,

ich bin mittlerweile 20 Jahre alt. Ich habe letzes Jahr mein Abitur gemacht und arbeite nun im Rahmen eines Wehrersatzdienstes als Rettungssanitäter im Rettungsdienst. Nun habe ich mich dafür entschieden, die Weiterbildung zum Rettungsassistenten zu machen. Dies ist eine anerkannte Berufsausbildung. Da ich aus einfachen Verhältnissen stamme und zudem Halbwaise bin, kann weder ich, noch mein Vater die Kosten für die Ausbildung in Höhe von 3000€ tragen. Auf Nachfrage bei der Bundesagentur für Arbeit wurde mir gesagt, dass es sich um eine schulische Ausbildung handelt und deswegen nicht unterstützt wird. Es ist zwar richtig, dass während der Ausbildung 14 Wochen eine Rettungsdienstschule besucht wird, doch der Rest der Ausbildung in Praxis. Desweiteren weiß ich, dass einige Kollegen von mir die Ausbildung auch bezahlt bekommen haben. Diese waren jedoch seit einiger Zeit arbeitslos.
Ist es richtig, dass jungen Menschen gesagt wird, dass sie keinen Anspruch darauf haben, den Beruf ausüben zukönnen, den sie gerne ergereifen möchten, da kein Anspruch auf eine Förderung besteht? Und statt dessen sich lieber arbeitslos melden sollen?
Ich finde es eine Frechheit der Agentur so mit jungen, motivierten Menschen umzugehen.

Mit freundlichen Grüßen
Eike Kirchhoff

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kirchhoff,

vielen Dank für Ihre email-Anfrage vom 21. September 2009 über das Internet-Portal abgeordnetenwatch.de zum Thema „Finanzierung einer Ausbildung zum Rettungsassistenten“.

Zunächst freut es mich sehr, dass Sie im Rahmen Ihres Wehrersatzdienstes ein Interesse an einer Tätigkeit im Rettungsdienst entwickelt haben.

Nun zu Ihrer konkreten Frage: es ist sachlich korrekt, dass die Agentur für Arbeit die Ausbildung nicht finanzieren kann, da es sich um eine schulische Ausbildung handelt. Allerdings geht aus Ihrer Frage nicht hervor, ob Sie möglicherweise einen Anspruch auf BAföG haben (da es sich – so verstehe ich Ihre email – um Ihre erste Berufsausbildung handeln würde).

Sinn und Zweck des Bafög ist es ja, dass Personen unabhängig von Ihrem Geldbeutel oder dem Geldbeutel der Eltern die Ausbildung durchführen und abschließen können, die von Ihnen gewünscht wird. Aus diesem Grunde halte ich es für äußerst gefährlich, wenn etwa von Seiten der CDU/CSU immer wieder medienwirksam über eine Abschaffung des BAföG nachgedacht wird.

Ich würde für Ihren konkreten Fall empfehlen, sich mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Kontakt zu setzen, um hier für Ihren Fall bzw. Wunsch eine Auskunft über die Fördermöglichkeiten im Rahmen des BAföG zu erhalten. Sie finden die entsprechenden Kontaktdaten sowie weitere Informationen zum Thema auf der Internetseite: www.das-neue-bafoeg.de

Ihre Wut gegenüber der Agentur für Arbeit kann ich gut verstehen. Sollte entgegen meinem Verständnis Ihres Falls kein Anspruch auf BAföG bestehen, bin ich gerne bereit, mit Ihnen – gerne auch in einem persönlichen Gespräch – weiter nach Lösungen für das Problem zu suchen. Sofern Sie hieran Interesse haben und Bedarf besteht, finden Sie die Kontaktdaten meines Wahlkreisbüros in Hagen auf der Internetseite http://www.roespel.de

Ich wünsche Ihnen für Ihre weiteren Bemühungen viel Erfolg und hoffe, dass die beigefügten Informationen Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
René Röspel