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Frage von Frank R. •

Frage an Reinhold Gall von Frank R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Goll,

auf heise online ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Innenminister-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1264024.html ) habe ich heute gelesen, daß Sie noch im Frühjahr (also vor der Landtagswahl) sagten Sie noch, daß Internet und Standortdaten nur bei konkreten Verdachtsmomenten aufgezeichnet werden dürfen, wohingegen Sie jetzt (nach der Landtagswahl) genau die gegenteilige Meinung vertreten.

Meine Fragen hierzu an Sie:
- Stimmt diese Darstellung?

Wenn ja:
- woher kommt dieser spontane Meinungswechsel nach der Landtagswahl?
- können Sie sich vorstellen, daß es Wähler geben mag, die sich auf Ihre ursprüngliche Aussage verlassen hatten und sich jetzt betrogen vorkommen?
- was sagt ihr Koalitionspartner dazu? Soweit ich weiß, sind die Grünen in BW nach wie vor gegen das Massenverdächtigen der kompletten Bevölkerung.
- glauben Sie, daß die aufgezeichneten Daten "sicher" sind, d.h. daß sie definitiv nur zur Verfolgung "schwerer Straftaten" (was immer das alles sein soll, ich würde mir wünschen, Sie wären hier genauer, eine explizite Auflistung aller Straftaten die Ihrer Meinung nach in diese Kategorie fallen wäre hilfreich, schließlich möchten Sie auch alle unsere Daten) genutzt werden und nicht auch für weniger schwere Delikte verwendet werden?
- Wie sichern Sie die Daten, damit diese nicht in Zivilen Prozessen verwendet werden können?
- Kann ich als Nutzer Einsicht in die über mich gespeicherten Daten erhalten?

mit freundlichem Gruß,

Frank Röske

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Röske,

Sie können davon ausgehen, dass ich meine Position zur Vorratsdatenspeicherung nach einer sorgfältigen Abwägung der Argumente und einer ebenso sorgfältigen Prüfung der aktuellen Sicherheitslage gebildet habe. Ich befinde mich hier übrigens voll auf der Linie des Koalitionsvertrags zwischen Grün und Rot. Dort heißt es: „Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten.“ (S. 76)

Ich verweise zusätzlich auf eine aktuelle Pressemitteilung des Innenministeriums: http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/254836.html?referer=83357&template=min_meldung_html&_min=_im

Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Gall MdL