Portrait von Reinhard Grindel
Reinhard Grindel
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Reinhard Grindel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hans D. •

Frage an Reinhard Grindel von Hans D.

Sehr geehrter Herr Grindel,

der Bundestag und der Bundesrat haben bereits in erster Lesung über das geplante Fracking-Gesetz beraten, das insbesondere für die Erdgasgewinnung in Niedersachsen von großer Bedeutung ist. Auch in Rotenburg gibt es ja bereits Erfahrungen hinsichtlich der konventionellen Erdgasgewinnung. Ich freue mich daher, wenn Sie mir einige Fragen zur aktuellen Gesetzgebung beantworten können:

1) Halten Sie die Einführung einer 3000-Meter-Grenze für sinnvoll? Wenn ja, wie begründen Sie diese Grenzziehung?
2) Wie kann die Lagerstättenwasserverpressung bei Gewinnung von Erdöl und Erdgas zum Schutz von Mensch und Natur sicher gemacht werden?
3) Unter welchen Voraussetzungen halten Sie den Einsazt der Fracking-Technik zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl in Deutschland für richtig und notwendig?
4) Der Gesetzesentwurf sieht vor, Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein bis zu einer Tiefe von 3000 Metern zu verbieten. Ist Fracking unterlhab von 3000 Metern Tiefe tatsächlich weniger gefährlich als oberhalb dieser Grenze?
5) Warum sollte es Ihres Erachtens in Deutschland Erprobungsvorhaben zum Einsatz der Fracking-Technologie geben und wie viele sollten das sein?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Reinhard Grindel
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dietrich,

Ihre Fragen zum Thema Fracking beantworte ich wie folgt:

1.) Ich halte die Einführung der 3000-Meter-Grenze nicht für sinnvoll.

2.) Das Lagerstättenwasser muss nach dem neuesten Stand der Technik (Ultrafiltration) aufbereitet und in den Formationen verpresst werden, aus denen es gekommen ist. Also ich bin dafür, Lagerstättenwasser nur noch durch Verpressungsbohrungen in einer Tiefe von 4500 bis 5000 Meter zu entsorgen.

3.) Ich halte den Einsatz der Frackingtechnik nur für zulässig, wenn davon keinerlei Gefährdung für Mensch oder Natur ausgeht. Das schließt ein, dass nur noch solche Frackfluide verwandt werden dürfen, die allenfalls schwach wassergefährdend sind, was wohlgemerkt bedeutet, dass es sich dabei nicht um giftige Stoffe handelt, sondern auch übermäßiges Salz eine solche Einstufung rechtfertigt und wir der Industrie vorschreiben müssen, den Greenfrack zu entwickeln, also eine Substanz, die überhaupt nicht mehr wassergefährdend ist.

4.) Die Frage habe ich zu 1.) bereits beantwortet.

5.) Die Probebohrungen beziehen sich ausschließlich auf die Möglichkeit, auch in Schiefergestein Erdgas zu gewinnen. Davon ist unser Wahlkreis nicht betroffen, weil es bei uns Vorkommen in Schiefergestein nicht gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB