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Frage von Rolf Dieter G. •

Frage an Reinhard Grindel von Rolf Dieter G. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Grindel,

seit Anfang des Jahres gibt es den sogenannten "Pflege-Bahr". Sicherlich eine sinnvolle Verbesserung der Pflegesituation für die Zukunft.
Viele hunderttausend Bürger haben aber ja schon seit Jahren persönlich vorgesorgt, also dem Gesetzgeber "vorgegriffen". Diese "Vorsorger" profitieren nun von diesem "Pflege-Bahr" in keinster Weise.
Mich würde nun interessieren warum diese Altverträge keine Berücksichtigung finden, ob dies überhaupt diskutiert wurde und ja welche Gründe zu dieser Entscheidung geführt haben Altverträge nicht zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Dieter Goedeken

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Godeken,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Förderung von privaten Pflegeversicherungen.

Durch die neue Förderung der Pflegevorsorge der christlich-liberalen Koalition werden die Bürger künftig dabei unterstützt, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig eine Zulage von 60 Euro jährlich zu ihrer Versicherungsprämie der freiwilligen, privaten Pflegezusatzversicherung. Mit der einkommensunabhängigen Förderung wird im Gegensatz zur steuerlichen Absetzbarkeit eine gleichmäßige und gerechte Förderung möglich gemacht, die allen Bürgern das gleiche Fördervolumen zur Verfügung stellt. Des Weiteren hat der staatliche Zuschuss den großen Vorteil, dass insbesondere auch geringe Einkommen eine direkte Unterstützung für eine derartige Risikoversicherung erhalten.

Ihre Annahme, dass Altverträge grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind, ist nicht zutreffend. Wann der Vertrag geschlossen wurde, ist völlig unerheblich. Es ist allerdings so, dass an die Förderung Bedingungen für die Pflegevorsorgeversicherung gebunden sind. Nur durch solche Regelungen kann eine effektive Vorsorge gesichert werden. Dazu gehört beispielsweise ein Verbot von Gesundheitsprüfungen, Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen. Dies ist bei den derzeit bestehenden Pflegezusatzversicherungen in der Regel nicht der Fall. Die Bundesregierung hat die Versicherer dazu aufgefordert passende Tarife anzubieten. Sie sollten daher bei Ihrem oder ggf. einem anderen Versicherungsunternehmen nachfragen, ob bei Ihnen ein Wechsel in einen geförderten Vertrag möglich und sinnvoll wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB