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Reiner Priggen
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Frage von Peter S. •

Frage an Reiner Priggen von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Priggen,

bezugnehmend auf 2 Aussagen, die Sie hier am 07-06 auf dieser Seite in der Angelegenheit Snowden gemacht haben, habe ich zwei Fragen.
Zitat:
"Für Abstimmungen gilt, wenn sie in Koalitionen regieren, dass Koalitionspartner nur gemeinsam abstimmen dürfen. Bei Anträgen der Opposition, bei denen sie sich nicht auf ein gemeinsames Abstimmungsverhalten einigen können (Zustimmung oder Enthaltung) gilt dass diese Anträge abgelehnt werden."

Ich habe mir mal die Muehe gemacht, die Landesverfassung zu lesen und konnte eine solche Regel bei Abstimmungen nicht finden, hingegen jedoch, dass der Abgeordnete frei sei. Liegt hier nicht ein Widerspruch vor, bzw. ist dieses abgesprochene Koalitionsverhalten nicht eine gegen die Verfassung gerichtete Abmachung? Dass das Regieren ohne die Regel nicht einfacher wuerde ist mir schon klar, aber es kann ja nicht Ziel von Demokratie sein, moeglichst einfach regieren zu koennen. Und wenn diese Regel unverzichtbar ist, koennte man doch auf Abgeordnete der Regierungsparteien eigentlich verzichten, weil deren Abstimmungsverhalten ja durch die Regierung determiniert wird.

Zitat:
"Deswegen habe ich die Piraten auch kritisiert, dass sie diesen Antrag zur Abstimmung stellen, wissend wie das Ergebnis ausfallen würde."
Was ist daran zu kritisieren, sollten die Piraten dann wegen Aussichtslosigkeit auf Durchsetzung ihrer Ziele auf jegliches Antragstellen verzichten? Dann wuerde sich allerdings auch die Frage aufdraengen, was sollen die dann im Parlament?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Stauvermann,

vielen Dank für die Fragen. Wenn Sie die Verfassung gelesen haben werden Sie gesehen haben, dass Koalitionen dort nicht vorkommen. Nun gibt es aber Koalitionen solange es die Bundesrepublik und die Bundesländer gibt und es braucht verbindliche Regelungen wie sie in Koalitionen arbeiten. Die von mir unten zutreffend zitierte Regelung ist eine davon. Abweichen können Abgeordnete von dieser Regel wenn es sich um eine Gewissensfrage handelt. Das ist bei dem genannten Piraten Antrag wohl nicht der Fall.

Wir wussten, dass dieser Antrag der Piraten, den ich in der Sache richtig finde, keine Zustimmung bei SPD und auch nicht bei der CDU finden würden. Damit war klar, der Antrag wird abgelehnt. Damit hat dann zum ersten Mal ein Parlament in Deutschland den Antrag auf Asyl für Snowden abgelehnt. Das hilft Snowden nicht. Wenn man ihm aber helfen will, kann man das auf vielfältige Weise machen, so wie es gerade der Grüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele und die Grüne Bundestagsfraktion immer wieder machen. Den Piraten ging es mit dem Antrag um den Effekt der Vorführung anderer Parteien und nicht um die Sache Snowdens.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Priggen