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Regina Vischer
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Frage von Christine N. •

Frage an Regina Vischer von Christine N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Abgeordneter,

ich unterrichte an einer beruflichen Frankfurter Schule. Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer (FLatF) haben gemeinsam (in gleichen Veranstaltungen - gleiches Examen) mit Studienreferendaren für das Lehramt an beruflichen Schulen ihr Referendariat erfolgreich abgeschlossen, werden jedoch bezüglich Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten ungleich behandelt. So endet die besoldungstechnische Karriere in der Besoldungsstufe A 11 im Gegensatz zu den Berufsschullehrkräften mit Lehramt berufliche Schulen, deren Einstiegsgehalt bei A 13 beginnt. Fachlehrkräfte und Berufsschullehrkräfte unterrichten gemeinsam in den gleichen Lernfeldern und leisten die gleiche Arbeit. Auch wird in der Dienstordnung keine Differenzierung gemacht, lediglich die „rechtlichen Voraussetzungen“ werden immer angeführt. Der Meisterbrief und langjährige ausgeübte berufliche Qualifikationen, sowie der Erwerb von u.a. Sozial-, Medien-, und Personalkompetenzen sind gleichwertig zu betrachten. Das Wissen (theoretisch und praktisch) von Arbeitsprozessen und Geschäftsprozessen werden insbesondere in beruflichen Schulen benötigt.
Oder werden Landtagsabgeordnete mit akademischen Titel anders als Landtagsabgeordnete ohne akademischen Titel besoldet ? Bei uns Fl.a.t. erfolgt in dieser Frage jedoch ein Ungleichbehandlung.
Wie stehen Sie zu der Forderung „Gleiche Arbeit – gleiches Geld“?

Unterstützen Sie die Forderung für gerechte Besoldung und die Schaffung der Möglichkeit für Fachlehrkräfte zu einem Besoldungsaufstieg, sowie die Einführung einer Laufbahn-Verordnung!

Mit freundlichen Grüßen
Christine Nagel

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Nagel,

die GRÜNEN setzen sich schon immer für faire Bezahlung und gleiche Bezahlung bei gleicher Tätigkeit ein. Auch ich persönlich vertrete die Auffassung, dass gleiche Arbeit auch mit gleichem Lohn bezahlt werden sollte. Aus ihrer knappen Schilderung kann ich nicht beurteilen, inwiefern die Qualifikation einen qualitativen Unterschied bei der Ausübung der Tätigkeit macht. Dazu kenne ich mich in Ihrem Berufsfeld zu wenig aus. Ich denke, dass bei dieser Frage in vielen Bereichen noch ganz viel aufzuholen ist, nicht nur aber sicher auch im Schulbereich.

Freundlichen Gruß
Regina Vischer