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Bündnis 90/Die Grünen
• 14.01.2022

Auf Grundlage des Umweltstatistikgesetzes werden Daten über die Verbringung von “gefährlichen Abfällen” über das elektronische Nachweisverfahren erhoben, auch der von Ihnen angefragte Abfall “kohlenteerhaltige Bitumengemische” nach Abfallschlüssel 170301 der Abfallverzeichnisverordnung (AVV).

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