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Ralph Lenkert
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Ralph Lenkert von Reinhard G.

Sehr geehrter Herr Lenkert,

Sie werden am 21. Juni und 7. Juli 2016 über die Novelle des EEG
abstimmen.

1) Werden Sie der am 8.6. von Bundeskabinett beschlossenen Gesetzvorlage zum EEG zustimmen oder welchen Änderungsantrag werden Sie eingbringen?

2) Wird durch die Novelle des EEG der Ausbau der Erneuerbaren Energie und damit die Energiewende gebremst? Wenn ja, wie werden trotzdem die Klimaschutzziele erreicht?

3) BürgerEnergiegenossenschaften beklagen, dass die Akteursvielfalt mit dem jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden EEG 3.0 nicht mehr möglich sein wird und stattdessen große Akteure bevorzugt werden, die im Gesetzentwurf
vorgesehenenen Sonderregelungen für Bürgerenergieprojekte keinesfalls ausreichend sind um die Akteursvielfalt - insbesondere unter den Thüringer Bedingungen - zu ermöglichen. Wie sehen Sie die künftigen Chancen für bürgerschaftliches Engegement in der Energiewende?

4) Welche Bedeutung messen Sie dem Ausbau der Windenergie in Thüringen bei?

5) Thüringer Windenergieanlagen sind durch die Landespolitik der letzten Jahre zu etwa 80% nicht in den Händen von Thüringer Investoren,
so dass die Wertschöpfung bei der Windenergie aus Thüringen zum größten Teil abfließt. Wie soll das künftig geändert werden unter den Bedingungen (Ausschreibungspflicht), die der Gesetzesentwurf des EEG künftig vorsieht.
Wie werden künftig Thüringer Kommunen und Energiegenossenschaften (Mit-)Eigentümer der Windkraftanlagen?

6) Sind auch Sie der Meinung, dass der Vor-Ort-Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Quellen bzw. die verbrauchsnahe Erzeugung von Energie ("regionaler Grünstrom") gefördert werden sollte? Und wenn ja, wie?

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Reinhard Guthke
Vorsitzender des BürgerEnergie Thüringen e.V.
www.buergerenergie.thueringen.de

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Sehr geehrter Herr Guthke,

auch und gerade wegen der EEG Novelle waren die letzten Wochen sehr mit Arbeit überlastet. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich erst heute antworte. Zu Ihren Fragen antworte ich wie folgt:
Zu 1. Meine Fraktion und natürlich auch ich haben diese Gesetzesänderung abgelehnt. Meine LINKKSFRAKTION hatte einen Entschließungsantrag zur Unterstützung des Ausbaues erneuerbarer Energien eingebracht, der leider abgelehnt wurde. ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/091/1809106.pdf )
Zu 2. Ja, diese Novelle bremst die Energiewende und vor allem die dezentrale Energieerzeugung aus. Wie Union und SPD jetzt noch die Klimaschutzziele erreichen wollen ist mir ebenfalls unklar. DIE LINKE würde für ein Kohleausstiegsgesetz bis 2040 eintreten. Voraussetzung ist, dass zuerst neue Jobs in den Kohleregionen geschaffen werden und anschließend der planvolle Ausstieg beginnt. Wichtig wäre, dass jetzt nicht noch neue Kumpel ausgebildet werden. Es besteht die Chance eines Stellenabbaus ohne Kündigungen durch die jetzige Altersstruktur. Des Weiteren planen wir eine Aufhebung der Änderungen im EEG 2014 und 2016.
Zu 3. Die Bürgerenergiegenossenschaften haben recht und ich stimme zu, dass die Chancen in der Zukunft schlechter sind. Die marginalen Veränderungen, die in letzter Minute von der Koalition eingebracht wurden, sind nur ein Feigenblatt.
Zu 4. Windenergie an Land, dezentral organisiert, ist eine große Chance für einheimische Wertschöpfung. Ich wünschte mir bei einigen Bürgerinitiativen mehr Augenmaß. Wenn Windräder direkt neben der Autobahn aus Lärmgründen abgelehnt werden, dann geht es nicht mehr um Naturschutz und die Gesundheit, sondern solche Initiativen werden (wahrscheinlich ohne es zu wissen) von den Handlangern der Kohle- und Atomlobby, der CDU in Thüringen, für machtpolitische und Konzernziele missbraucht. Zwei Prozent der Fläche Thüringens würden für unsere Stromversorgung reichen und ja, Windräder sollten auch im Wald stehen und nein, dafür müssen nicht tausende Bäume sterben, denn wer die Forststraßen kennt (40 t Tragkraft, 5m breit + 2x5m Randstreifen), der erkennt, dass diese auch für den Windkraftanlagenbau vollständig reichen würden.
Zu 5. Es ist ein Problem, dass die Gewinne aus Windenergie nicht in Thüringen bleiben. Deshalb strebt DIE LINKE im Bundestag zwei Änderungen an. Wir wollen ein Kommunen- und Bürgerbeteiligungsgesetz für erneuerbare Energieanlagen, damit Anwohner von Windparks und betroffene Kommunen verpflichtend Anteile erhalten müssen. Außerdem streben wir eine Änderung bei der Gewerbesteuer an. Diese soll zukünftig eine Mindesthöhe haben, die immer zu zahlen ist und nicht über Abschreibungen verrechnet werden kann. Wenn beispielsweise eine Gemeinde dann auf Straßenausbaubeiträge verzichten kann, weil die Steuereinnahmen aus dem Windpark dies ermöglichen, dann wird auch wieder die Akzeptanz steigen.
Zu 6. Ja, ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Stromerzeugung und der Verbrauch so weit möglich vor Ort erfolgen. Dazu benötigen wir eine bessere Vernetzung der verschiedenen Energiesysteme und ihrer Speicher. Strom-, Gas- und Fernwärmenetz müssen zusammen gedacht werden und abgestimmt arbeiten. Stadtwerke wären der ideale Koordinator. Leider nutzen z.B. die Stadtwerke Jena diese Möglichkeit noch nicht entsprechend aus. Aber dass könnten Sie Herr Guthke mit den Anteilen, die von der Bürgerenergie Jena an den Stadtwerken Jena gehalten werden, zumindest anregen. Außerdem unterstützen wir das Konzept des "Energiewendestromes". Darin wird garantiert, dass der Strom aus regionalen, erneuerbaren Erzeugungsanlagen und aus regionalen KWK-Anlagen stammt.

Abschließend empfehle ich Ihnen noch meine Reden zu dieser Gesetzesänderung und in aktuellen Stunden, die Sie auf meiner Webseite unter www.ralph-lenkert.de finden.

Hoffentlich habe ich alle Fragen ausreichend beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Lenkert

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