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Ralph Lenkert
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Frage von Sonja G. •

Frage an Ralph Lenkert von Sonja G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lenker,

meine Klienten fragen derzeit verstärkt nach der 9. Änderung des BVFG (Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz), einer eventuellen Härtefallregelung im § 27 BVFG, die Familienangehörigen im Herkunftsgebiet unter bestimmten Umständen einen Nachzug nach Deutschland ermöglichen soll, der bis dato nicht möglich war. Ein Entwurf vom Bundesrat vom Anfang 2011 liegt wohl der Bundesregierung vor. Es gibt auch eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gesetzesentwurf, den ich im Internet einsah. Leider kann ich aber durch weiteres Suchen im Internet auf den Seiten des BVA (Bundesverwaltungsamtes) bzw. unter Bundesgesetzblatt nichts aktuelles dazu finden. Durch telefonische Rücksprache mit der zugehörigen Ansprechpartnerin im Thüringer Landesverwaltungsamt (Thür. LVwA) in der Landesaufnahmestelle in Eisenberg erfuhr ich auch nichts anderes dazu, aber sie sprach von einer stark vermehrten Nachfrage des BVA an das Thür. LVwA in letzer Zeit nach Aktenübersendungen zu ähnlich gelagerten Fällen.
Könnten Sie vor Ort im Bundestag einmal nachfragen nach diesem Gesetzesentwurf und wann er in Kraft treten wird und mich dann rückinformieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Sonja Gröbe

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Gröbe,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Drucksachennummer ist die 17/5515. Der Gesetzentwurf wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht unter:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

Dies hat zur Folge, dass dieses Gesetz seit dem 9.12.2011, IN KRAFT ist.!

Der Gesetzentwurf auf BT-Drs. 17/5515 wurde am 29.9.2011 im Bundestag angenommen (PlPr 17/130, TOP 20).
Der Bundesrat hatte am 4.11.2011 beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE ist dies eine leider unzureichende Altfallregelung für jene nahen Verwandten, von bereits in Deutschland lebenden "Vertriebenen", die nicht in den ursprünglichen Aufnahmebescheid aufgenommen worden waren. Nach (jetzt) alter Rechtslage bestand deswegen kein Anspruch auf Nachzug. Meine Fraktion und ich lehnen die im neuen Gesetz geforderten Sprachnachweise für die im Rahmen der Härtefallregelung nachziehenden Verwandten ab. Vermutlich wird deshalb die Hälfte der ca. 5000 Betroffenen nicht von dieser Regelung profitieren. Angesichts von nur 2.500 Betroffenen wäre ein Verzicht auf das Erfordernis des Sprachnachweises hinnehmbar und vor allem menschlich gewesen.

Ich hoffe Ihre Frage ist damit beantwortet.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie Frohe Weihnachten und Alles Gute im Neuen Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Lenkert

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