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Ralph Brinkhaus
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Frage von Jan K. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Jan K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo,

wie kommt es, dass es zugelassen wird in einem Gesetz / einer Abstimmung zur Förderung der Elektromobilität, in einem Nebensatz eine Besteuerung von privaten Investoren eingeführt wird, die im Ergebnis zu einer höheren Besteuerung führt als Einnahmen verbucht wurden?

Das erscheint mir ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.

https://www.godmode-trader.de/analyse/unfassbar-diese-gesetzesaenderung-hat-fuer-den-privatanleger-katastrophale-folgen,8008615

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Verlustverrechnung bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 EstG)“ über Abgeordnetenwatch.

Das Thema „Verlustverrechnung“ ist Gegenstand des inzwischen vom Parlament beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Der besagte § 20 Abs. 6 EStG sollte ursprünglich im Elektromobilitätsgesetz ergänzt werden, wurde aber dort nach wochenlangen zähen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner SPD herausgenommen.

Unser Koalitionspartner wollte im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes sogar eine komplette Nichtberücksichtigung dieser Verluste. Das konnten wir verhindern.

Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollen wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können.

Die am Ende beschlossene Regelung ist dank der Hartnäckigkeit der Unionsfraktion besser als die bisherige Verwaltungsauffassung - und auch besser als das Vorhaben des Bundesfinanzministeriums, die steuerliche Anerkennung von Totalverlusten vollständig auszuhebeln.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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