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Ralph Brinkhaus
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Frage von Heike R. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Heike R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
unser höchstes Gesetz, das GG, sagt zweifelsfrei eindeutig und nicht frei interpretierbar:
"Asylrecht genießt nicht, wer aus einem sicheren Drittstaat kommt.“
Quelle: 16a, Absatz 2, Satz 1 Grundgesetz
Herr Brinkmann, um uns herum sind sichere Drittstaaaten !!!
Stellen die vielen Migranten, die aus sicheren Drittstaaten zu uns kommen und reingelassen werden keine vorsätzliche Verletzung des GG dar?
Was konkret unternimmt die Bundesregierung, dass Grundgesetz endlich und gänzlich umgesetzt wird und jeglichem Versuch 16a, Absatz 2, Satz 1 GG zu brechen umgehend Einhalt geboten wird?
Sind Abgeordente der Union der Kanzlerin und der Fraktion verpflichtet, oder zu allererst der Einhaltung des GG ??

Mitfreundlichem Gruß
H. R.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Sichere Drittstaaten (Art. 16a, Absatz 2, Satz 1 GG)“ über Abgeordnetenwatch.

Die Aussagen in Art. 16a Grundgesetz und § 18 Asylgesetz sind grundsätzlich im Kontext des europarechtlichen Regelungsgefüges zu betrachten.

Im Herbst 2015 wurde im Rahmen der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung die Entscheidung getroffen, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden (§ 18 Absatz 2, 4 des Asylgesetzes). Diese Entscheidung wurde im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen am 13. September 2015 getroffen.

Auf Grund des bis dahin ungesteuerten und unkontrollierten immensen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in das Bundesgebiet wurden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen mit dem Schwerpunkt an der deutsch-österreichischen Landgrenze vorübergehend wieder eingeführt. Dieses Vorgehen ist erforderlich gewesen, um wieder zu einem geordneten Verfahren an der Binnengrenze bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms (einschließlich von Fahndungsüberprüfungen und erkennungsdienstlicher Maßnahmen an der Grenze und/oder im Inland) zu gelangen und Aspekten der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit Rechnung zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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