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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Erika A. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Erika A. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

mein Mann übernahm mit 46 Jahren eine Sanitär- und Heizungsfirma (da machte er auch schon mit15 seine Lehre). Nun sind wir in Rente. Nach 48 Berufsjahren bekommt er eine Rente von 1.089,94 €.
Er arbeitete auf den Baustellen voll mit. Er machte nie vor 20.00 Uhr Feierabend. Am Wochenende war er meistens Büro, um die Arbeiten zu erledigen, für die er werktags keine Zeit fand.
Es gab gute und auch schlechte Jahre. In den Schlechten war der Verdienst meines Mannes geringer als das unserer Mitarbeitern.
Aber eins können wir mit guten Gewissen sagen, unseren Mitarbeitern haben wir immer ordentliche, anständige Löhne gezahlt.

Wir haben 3 Kinder und 4 Enkelkinder.

In unserem reichen Land gibt es Kinder- und Altersarmut.
Es wäre endlich mal Zeit, nach den Ursachen dieser Armut zu schauen.

Der gesetzliche Mindestlohn auch nach aktuellen Erhöhung ist zu niedrig.
In vielen Branchen gehen selbst Fachkräfte oft nur mit gesetzlichen Minimum nach Hause. Die zunehmende Tarifflucht ist Hauptgrund dafür, dass seit Jahren viele Menschen in Niedriglohnsektor gefangen sind. In den Tarifverträgen sind meist deutlich höhere Löhne, auch in den unteren Lohngruppen, vereinbart.
Wer nach Tarif zahlt, der hat auch zufriedene Mitarbeiter, die sich in der Arbeit engagieren.

Niedriglöhne sind zwar eine wirksame Kosmetik für die Arbeitslosigkeit, aber der Preis ist sehr hoch!

Zu wichtigsten Zielen müssen möglichst hohe Löhne und Renten für möglichst viele Menschen gehören,
d. h. nicht unmöglich hoch, aber am oberen Rand dessen, was möglich ist.
Eine Wirtschaft muss auch ohne Wachstum funktionieren und die öffentliche Haushalte ausreichend finanzieren.

Wenn man wesentlich mehr verdient als Hartz IV, ist der Anreiz größer arbeiten zu gehen!

Arbeit muss sich lohnen, ohne arme Eltern gibt es keine arme Kinder!
Alles andere sind Reparaturarbeiten, bürokratische Monster, Milliarden mit Gießkanne verteilen.

Was meinen Sie dazu, Herr Brinkhaus?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Ambacher,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. Februar 2019 auf dem Portal Abgeordnetenwatch.

Der Einführung eines allgemeinen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 ging eine intensiv geführte politische Debatte voraus. Sie war ein wichtiges Vorhaben in der letzten großen Koalition. Für uns als Union war es damals wie heute entscheidend, dass für eine gute Arbeit auch faire Löhne gezahlt werden und die Tarifpartner gestärkt werden.

Der Gesetzgeber hat mit dem damaligen Mindestlohngesetz einmalig die Höhe des Mindestlohns festgelegt – auf damals 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Seitdem ist es Aufgabe der durch das Gesetz eingesetzten Mindestlohnkommission, bestehend aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, über die Höhe des Mindestlohns zu befinden. Die Höhe des Mindestlohns wird alle zwei Jahre überprüft. Von der Kommission vorgeschlagene Anpassungen der Höhe des Mindestlohns werden von der Bundesregierung per Rechtsverordnung erlassen. Seit 1. Januar 2019 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Zeitstunde.

Dieses Vorgehen ist genau die Stärkung der Tarifpartner, die Sie in Ihrem Schreiben ansprechen und befürworten. Die paritätisch aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden besetzte Kommission wurde mit dieser Aufgabe in der Annahme betraut, dass die Sozialpartner die Lohnfrage besser klären und abbilden können als die Politik. In ihrer Bewertung orientiert sich die Mindestlohnkommission übrigens nachlaufend an der Entwicklung der Tariflöhne. Weitere Informationen zur Arbeit dieser Kommission finden Sie unter www.mindestlohn-kommission.de

Ihre Aussagen zur Problematik der Tarifflucht und der Bedeutung der Tarifbindung teile ich. Es ist daher nur folgerichtig, dass die Tarifbindung als wichtiges Anliegen an verschiedenen Stellen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Hierzu zählen zum Beispiel Öffnungsklauseln für die Tarifvertragsparteien – etwa bei der Arbeitszeitgestaltung sowie im Teilzeit- und Befristungsrecht –, die ihrerseits Spielräume für Betriebsvereinbarungen schaffen. Ziel dieser Klauseln ist es, tarifgebundenen Unternehmen Sonderwege zu ermöglichen, um die Attraktivität der Tarifbindung zu steigern.

Den Koalitionsvertrag mit all seinen Regelungen finden Sie hier https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1 .

In der Vergangenheit haben wir zudem die Rahmenbedingungen für die gesetzliche Rente und für die tariflichen Betriebsrenten erheblich verbessert. Ich nenne hier nur stichpunktartig die Mütterrente, die Erwerbsminderungsrente sowie das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Hieran haben wir im vergangenen Herbst mit einem umfassenden Rentenpaket angeknüpft, insbesondere um Altersarmut entgegenzutreten. Näheres erfahren Sie unter https://www.cducsu.de/spezial/was-haben-wir-erreicht .

Abschließend erlaube ich mir, auf den Entwurf zum „Starke-Familien-Gesetz“ zu verweisen, der derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird und der darauf abzielt, Verbesserungen für armutsgefährdete Kinder und Familien herbeizuführen.

Sehr geehrte Frau Ambacher, ich bedanke mich für Ihre Zuschrift und wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

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