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Ralph Brinkhaus
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Frage von Lothar B. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Lothar B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Brinkhaus

Ich will seit gestern einer Pedition des Bundestages zustimmen, habe aber keine Möglichkeit egal welcher Pedition oder eine neue zu stellen, da offensichtlich der Server abgestellt worden ist.
Will man die Volkes Meinung nicht hören oder wahrnehmen? Wie ist Ihre Meinung dazu?

MfG
L.B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Eingabe vom 24. November 2018.

Mit Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf eine Petition zum UN-Migrationspakt mit der Nummer 85565, die seit dem 21. November 2018 auf dem E-Petitionsportal des Bundestages eingestellt ist.

Es trifft zu, dass die Nutzung der Online-Funktionen kurz nach Veröffentlichung der Petition beeinträchtigt war. In den ersten zwei Tagen wurde das E-Portal stark frequentiert. Dies hatte eine Überlastung des Programms zur Folge. Derartige technischen Probleme gab es bereits bei früheren Petitionsverfahren – es ist also kein Einzelfall. Mit Willkür hat dieses technische Versagen nichts zu tun.

Hier wurde und wird an einer Optimierung gearbeitet. Aktuell läuft das System wieder im Normalzustand und gewährleistet alle Anwenderfunktionen. Wichtig ist, dass alle getätigten Mitzeichnungen berücksichtigt wurden und werden.

Nach Abschluss der Mitzeichnungsfrist von vier Wochen erfolgen eine Prüfung und die Auszählung zusätzlich schriftlich eingereichter Voten. Überschreitet das dann festgestellte Quorum die Zahl von 50.000 Unterstützern, sehen die Verfahrensregeln des Petitionsausschusses eine öffentliche Beratung vor. Diesbezüglich handelt es sich um keine Form von Anhörungen, wie sie in sonstigen Fachausschüssen des Bundestages üblich sind. Vielmehr haben Petenten bei der öffentlichen Beratung im Petitionsausschuss die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals mündlich vorzutragen. Bei dieser Sitzung wird zudem ein Vertreter des zuständigen Ministeriums der Bundesregierung geladen, um ebenfalls Fragen der Abgeordneten des Petitionsausschusses zu beantworten. Am Ende einer öffentlichen Beratung fällen die Abgeordneten noch kein Votum, da die Ergebnisse zunächst in den einzelnen Fraktionen ausgewertet werden.

Für weitere Informationen möchte ich auf die „Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden“ verweisen, die von allen Fraktionen bestätigt wurden. Sie können von Ihnen unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/verfahrensgrundsaetze/532086

Sie können sich sicher sein, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Wahrung des Grundrechts nach Artikel 17 GG stark macht. Im Petitionsausschuss wird jedes Anliegen geprüft und mit gleicher Zuverlässigkeit bearbeitet. Das gilt unabhängig von tagespolitischer Aktualität oder Zahl der Unterstützer.

Ich erlaube mir einen abschließenden Hinweis: Am 30. November 2018 wurde das Diskussionsforum zu der in Rede stehenden Petition wegen einer Vielzahl von unsachlichen, rassistischen und beleidigenden Beiträgen geschlossen. Bitte beachten Sie, dass allein das Diskussionsforum betroffen ist. Die Petition mit der Nummer 85565 kann nach wie vor online unterzeichnet werden. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/diskussionsforum-zur-petition-global-compact-migration-wird-vorzeitig-geschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

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