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Antwort von Ralph Brinkhaus
CDU
• 19.05.2021

(...) Ein Eingriff in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis ist laut Infektionsschutzgesetz denkbar, wenn z.B. schriftliche Mitteilungen von infizierten Personen durch Behörden oder medizinischen Stellen gelesen und ausgewertet werden. (...)

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