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Ralf Witzel
FDP
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Frage von Viktor G. •

Frage an Ralf Witzel von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Witzel,

in Kürze werden Sie über die Umwandlung der bisherigen Rundfunkgebühr pro Gerät in einen Beitrag pro Haushalt abstimmen.

Diese Tage hat der Verfassungsrechtler Ingo von Münch die neue Haushaltsgebühr als verfassungswidrig bezeichnet.

"Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern", erklärte von Münch.

Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Das stellt laut von Münch einen unverständlichen "Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers" dar. Der Rundfunkbeitrag zwinge aber alle, Hörfunk und Fernsehen zu finanzieren. "Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird".

Das immer wieder angeführte Gutachten von Prof. Dr. Kirchhof ist
im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio erstellt worden, um den e i g e n e n Erhalt halbwegs plausibel erscheinen zu lassen.

Wieso bevormundet man die eigenen Bürger und redet denen das angebliche Angewiesensein und die Begünstigung genau durch den ö.-r. Rundfunk, nicht aber durch die freie Presse und das Internet?

Werden Sie als Vertreter der Rundfunkanstalten oder der Bürger stimmen?

Schöne Grüße
Viktor Grund

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Grund,

besten Dank für Ihre kritischen Ausführungen zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Die nordrhein-westfälische FDP-Landtagsfraktion wird den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung desselben und damit den Rundfunkänderungsstaatsvertrag ablehnen.

Unsere Kritikpunkte haben wir in einen sog. Entschließungsantrag einfließen lassen, den Sie nachstehend finden und dem Sie unsere genaue Position entnehmen können. Als Mitunterzeichner des Entschließungsantrages entspricht dieser vollständig meiner Meinung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Witzel

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP
zu dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung; Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunk-änderungsstaatsvertrag) – Drucksache 15/1303 -

Für eine einfache, niedrige und gerechte personenbezogene Medienabgabe –
Beitragsgerechtigkeit für Verbraucher und Unternehmen herstellen, GEZ-Bürokratie abbauen und datenschutzrechtlich einwandfreie Erhebungs-verfahren sicherstellen

I. Ausgangslage

Seit langem existiert für die Bemessung der Rundfunkgebührenpflicht ein gerätebezogenes System, das im Multimediazeitalter mit immer neuen Diensten und Empfangsgeräten nicht mehr zeitgemäß ist. Widersprüchlichkeiten im bestehenden Finanzierungssystem stehen dem Gerechtigkeitsempfinden von immer mehr Bürgern entgegen. Das heutige gerätebezogene Gebührenmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat seine Akzeptanz verloren und bedarf daher einer grundlegenden Überarbeitung. Dies belegen die zurückgehende Anmelde- und Zahlungsmoral sowie auch die öffentlich immer lauter werdende Kritik an dem alten geräteabhängigen Gebührensystem und den Praktiken der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bei der Eintreibung ihrer Gelder. Nicht zuletzt führt die immer stärker fortschreitende Konvergenz der Medien, also die Annäherung der verschiedenen Einzelmedien, dazu, dass das heutige geräteabhängige Modell nicht mehr tragfähig ist. Deshalb ist es auch und gerade zur Sicherung einer dauerhaft tragfähigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks notwendig, einen Systemwechsel hin zu einer einfachen, niedrigen und gerechten personenbezogenen Medienabgabe zu vollziehen.

Die personenbezogene Medienabgabe ist ein solches beitragsstabiles und zukunftsfestes Modell vom Charakter einer Flatrate: Jeder steuerlich leistungsfähige volljährige Bürger entrichtet dann genau einmal einen Finanzierungsbeitrag für die Nutzung aller denkbaren Rund-funkangebote – die Anzahl der dafür verwendeten Empfangsgeräte, die für Rundfunkkonsum eingesetzten Übermittlungswege, die Orte des persönlichen Aufenthalts bei der Rundfunk-nutzung sowie deren Umfang und Anlass sind dabei völlig unerheblich. Ein solches Finanzierungsmodell ist bürokratiearm, da es auf dem Wege der Finanzamtslösung mit einer ohnehin erfolgenden Feststellung öffentlicher Zahlungsverpflichtungen administriert werden kann. Die heutige und zukünftig noch größere GEZ-Bürokratie könnte damit entfallen, was ferner zahlreiche Vorteile in puncto Datenschutz bedeuten würde. Nach Berechnungen des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages würde eine solche personenbezogene Medienabgabe monatlich knapp 9,00 Euro betragen können – und damit weniger als die Hälfe der heutigen Gebühr und des zukünftig beabsichtigten Rundfunkbeitrags.

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird seinem ursprünglichen Anliegen und seinen einstigen Zielsetzungen nicht gerecht, für eine bürokratiearme, konsistente und gerechte Finanzierung des öffentlichen Rundfunks zu sorgen: Doppeltatbestände für Zahlungsver-pflichtungen wie bei der Zweitwohnungsnutzung bleiben bestehen, Unstimmigkeiten bei der dienstlichen Pkw-Nutzung werden nicht beseitigt, und zahlreiche personalintensive Branchen mit ihren mittelständischen Unternehmen müssen mit finanziellen Mehrbelastungen rechnen. Parallel wächst in den nächsten Jahren dadurch der Umfang der seitens der GEZ angesammelten Daten. Die Datenschutzbeauftragten warnen vor der neuen Rasterfahndung und zahlreichen bedenklichen neuen Erhebungssachverhalten bei rund 42 Millionen betroffenen Rundfunkteilnehmern. Zugleich bleibt dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auch zukünftig eine Zuständigkeit für die Datensicherheit bei der GEZ verwehrt, da diese weiterhin vom WDR-Beauftragten betreut wird.

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat damit sein Ziel verfehlt, durch ein neues, vereinfachtes Gebührensystem für mehr Beitragsgerechtigkeit und damit für eine verstärkte Akzeptanz beim Gebührenzahler zu sorgen. Die nicht abreißende öffentliche Kritik am von der Ministerpräsidentenkonferenz paraphierten Modell belegt die berechtigten Einwände, die Verbraucher und Unternehmen weiterhin artikulieren.

II. Kritikpunkte am vorliegenden Staatsvertragsentwurf im einzelnen

Insbesondere drohen bei einem Inkrafttreten des Staatsvertrages nachfolgende Auswirkungen:

• Mehrbelastungen für viele Verbraucher

Im privaten Bereich kommt es durch die Neuregelungen des Staatsvertrages zu einem nicht begründbaren Ungleichgewicht, das eigentlich bei der Neuordnung der Rundfunkgebühren ausgeschlossen werden sollte. Derjenige, der bisher nur ein Radio besessen und damit le-diglich eine Grundgebühr von 5,76 Euro zu entrichten hat, wird zukünftig mit der vollen Gebühr in Höhe von 17,98 Euro belastet.

Der Singlehaushalt bezahlt im Staatsvertragsmodell genau so viel wie der große Mehrpersonenhaushalt mit zahlreichen Rundfunknutzern innerhalb einer Wohnung. Ein-Personen-Haushalte werden also zu Unrecht massiv mehrbelastet.

Auch Arbeitnehmer, die zu den Wochenendpendlern gehören und eine kleine Zweitwohnung in der Nähe ihrer Arbeitsstätte unterhalten, werden künftig über Gebühr belastet. Diese zahlen dann auch für die Zweitwohnung Rundfunkgebühren, obwohl sie diese bereits für ihre Hauptwohnung leisten. Dabei kann sachlogisch niemand zeitgleich an zwei unterschiedlichen Orten sein, um dort jeweils Rundfunk parallel zu nutzen.

• Mehrbelastungen zu Lasten vieler Branchen und ihrer Unternehmen

Die Verbände von Industrie, Handel und Handwerk, die in unserem Land rund eine Million Mitgliedsunternehmen repräsentieren, fordern den nordrhein-westfälischen Landtag geschlossen dazu auf, die geplante Reform der Rundfunkfinanzierung abzulehnen. Nach den Berechnungen der Industrie- und Handelskammern und dem Westdeutschen Handwerks-kammertag steigt die Belastung der Unternehmen und mittelständischen Betriebe in Nord-rhein-Westfalen nach konservativen Schätzungen um 73 Millionen Euro. Das entspricht einer Verteuerung um 77 Prozent.

In einer entsprechenden Erklärung von WHKT und IHK-NRW heißt es unter anderem: „Über einen faktischen Gebührenzwang finanzieren Wirtschaft und Privathaushalte in Deutschland heute schon den teuersten Staatsrundfunk der Welt. Die geplante Reform soll die Wirtschaft noch stärker zur Kasse bitten. Das ist nicht akzeptabel. Das Düsseldorfer Parlament kann diese unnötige Belastung der NRW-Wirtschaft verhindern, wenn die Landespolitiker bei der Abstimmung im Herbst gegen die Reform der Rundfunkfinanzierung stimmen. Die Landespo-litik kann sich mit der Ablehnung der geplanten Reform hinter die NRW-Wirtschaft stellen, ohne dass dadurch irgendwem Nachteile entstehen. Deshalb erwarten wir ein klares Votum der Landespolitik für die Wirtschaft in NRW.“

Insbesondere viele mittelständische Unternehmen weisen darauf hin, dass die Umstellung der Rundfunkfinanzierung für sie erhebliche Mehrbelastungen mit sich bringen würde. Dies bestätigen auch die Stellungnahmen zu der am 7. April 2011 stattgefundenen Expertenanhö-rung im Landtag. Hier wird von einer Verdoppelung bis Verachtfachung der finanziellen Belastungen für die einzelnen Betriebe gesprochen. Beispiele sind hier unter anderem der Facheinzelhandel, das Bäckereihandwerk, die Gebäudereiniger oder das Kfz-Gewerbe gewesen.

In besonderer Weise betreffen Mehrkosten die Unternehmen mit mehreren Filialen, personalintensive Dienstleister und Branchen mit einer hohen Teilzeitquote. Ohne jeden erkennbaren Sachgrund werden Betriebe mit vielen Teilzeitangestellten benachteiligt, da diese wie auch stundenweise Aushilfen genauso wie Vollzeitstellen gewertet werden.

• Massive datenschutzrechtliche Bedenken und GEZ-Rasterfahndung

Die GEZ verwaltet heute bereits rund 42 Millionen Teilnehmerkonten und überprüft Haushalte und deren Rundfunkanmeldung durch die Gebührenbeauftragten vor Ort. Der neue Staatsvertrag nimmt von diesem Ausforschungssystem keinen Abstand, sondern weitet die Datenerhebungsmöglichkeiten sogar noch signifikant aus. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat den Landtag Nordrhein-Westfalen bei seiner Expertenanhörung daher ausdrücklich vor den Gefahren der neuen Rasterfahndung gewarnt. Die GEZ verfügt im neuen Rundfunkrecht über Kompetenzen, die ansonsten eher aus dem Strafrecht bekannt sind und für die Beitragserhebung völlig unverhältnismäßig sind.

§ 9 Absatz 1 Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht beispielsweise vor, dass Eigentümer bzw. sonstige dingliche Berechtigte einer Wohnung oder Betriebsstätte verpflichtet sind, der Landesrundfunkanstalt nähere Auskünfte über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder Betriebsstätte zu erteilen.

Auch erscheinen die Möglichkeiten zur Ermittlung der Teilnehmeradressen durch die Landesrundfunkanstalten äußerst fragwürdig. Gemäß § 11 Absatz 4 Rundfunkänderungsstaatsvertrag können die Landesrundfunkanstalten personenbezogene Daten ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten und nutzen. Die Erhebungsbefugnis erstreckt sich sowohl auf öffentliche als auch auf nicht-öffentliche Quellen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die Landesrundfunkanstalten personenbezogene Daten auch beispielsweise bei Arbeitgebern, Versicherungen oder Versandhäusern und sogar bei windigen kommerziellen Adressenhändlern erwerben können. Diese Erhebungsmöglichkeiten widersprechen nicht nur dem Grundsatz der Direkterhebung. Der Ankauf personenbezogener Daten bei Adressenhändlern ist darüber hinaus mit weiteren Risiken verbunden. So kann zum einen vor allem die Qualität der erworbenen Daten nicht festgestellt werden. Auch ist ein solcher Datenankauf zu undifferenziert: Grundsätzlich besteht für alle Bürger eine Meldepflicht. Beim Ankauf großer Daten-mengen wird aber allgemein unterstellt, dass sich hierbei neue Daten über unbekannte Wohnungs- oder Betriebsstätteninhaber ergeben würden. Ein Ankauf dieser Datenmengen ist daher grundsätzlich mit einem Generalverdacht verbunden.

Gemäß § 4 Rundfunkänderungsstaatsvertrag müssen zum Nachweis eines Befreiungstatbestandes darüber hinaus behördliche Originalbelege bzw. Originalbelege des Leistungsträgers an die Landesrundfunkanstalten oder auch ärztliche Bescheinigungen übermittelt werden, wobei auch eine beglaubigte Kopie ausreichen würde. Nach Angaben des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen werden hierbei zugleich gesundheits- und sozialsensitive Daten aufgenommen und gespeichert, die nicht für die Entscheidung über das Vorliegen eines Befreiungstatbestandes erforderlich sind.

Insgesamt widerspricht der vorliegende Staatsvertrag damit in erheblichem Maße den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und insbesondere dem Grundsatz der Datensparsamkeit aus Artikel 6 Absatz 1 Ziffer c der Europäischen Datenschutzrichtlinie.

• Notwendige Strukturreform bei der GEZ entfällt

Der Rundfunkstaatsvertrag versäumt die große Chance, im Zusammenhang mit einem Modellwechsel und begleitender Aufgabenkritik die administrativen Strukturen der GEZ erkennbar zu verschlanken oder diese Einrichtung gleich ganz überflüssig zu machen.

Nun ist genau das Gegenteil beabsichtigt: Die GEZ hat bereits Personalmehrbedarf angemeldet. Zwar werden diese Stellen aller Voraussicht nach nur befristet sein, jedoch verträgt sich dies nicht mit der Behauptung, der neue Staatsvertrag führe zu weniger Bürokratie und weniger Personalaufwand bei der GEZ.

III. Handlungsnotwendigkeiten

Zutreffend ist, dass das angesprochene Ziel der Gebührenvereinfachung und -gerechtigkeit und eine damit einhergehende vermehrte Beitragsakzeptanz nur durch ein Modell erreicht werden kann, das Zahlungsverpflichtungen nicht mehr am Gerätebezug festmacht, sondern vielmehr geräteunabhängig funktioniert. Deswegen ist ein geräteunabhängiges Gebühren-modell grundsätzlich zu befürworten.

Eine geräteunabhängige Gebühr hat den Vorteil, dass sie nicht mehr an Endgeräte gekoppelt ist und dass von allen Beitragszahlern beliebig viele Empfangsarten und orte genutzt werden können. Zu einer solch vermehrten Finanzierungsgerechtigkeit, Flexibilität und Akzeptanz kann das nun vorgeschlagene Haushalts- und Betriebsstättenabgabenmodell allerdings keinen Beitrag leisten, da sich durch das im Staatsvertragsentwurf abgebildete Beitragsmodell und dessen Ausgestaltung eine Vielzahl von Mehrbelastungen für die Beitragszahler und neue datenschutzrelevante Probleme ergeben. Auch die Herausforderungen der Medienkonvergenz, also die Annäherung der verschiedenen Einzelmedien, werden durch den vorliegenden Staatsvertrag nicht gelöst.

Eine personenbezogene Medienabgabe ist daher die einzig sinnvolle Alternative zum heutigen Gebührensystem. Eine solche personenbezogene Medienabgabe ist einfach, niedrig und gerecht, wenn jeder Erwachsene, der über einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, monatlich einen Rundfunkbeitrag zahlt und dann den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abhängig von seinen persönlichen Bedürfnissen nutzen kann, aber unabhängig von Ort und Empfangsgerät. Eine solche Flatrate führt gleichzeitig zu einer transparenten und akzeptierten Lastenverteilung.

IV. Beschlussfassung

Der Landtag Nordrhein-Westfalen stellt fest und beschließt:

• Der Landtag begrüßt bei der Rundfunkfinanzierung grundsätzlich das gemeinsame Ziel aller Bundesländer, einen Systemwechsel weg von der gerätebezogenen Gebühr hin zu einem geräteunabhängigen Beitrag zu vollziehen.

• Die vorliegende Fassung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages führt jedoch nicht zu der versprochenen Verbesserung der Beitragsgerechtigkeit, sondern viel-mehr zu weiteren neuen Nachteilen und Ungerechtigkeiten zu Lasten der Verbraucher und der Wirtschaft, die eine Erhöhung der Beitragsakzeptanz in der Bevölkerung nicht ermöglichen werden. Darüber hinaus ist der Entwurf aus datenschutzrechtlicher Sicht eindeutig abzulehnen, da er nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspricht und die beabsichtigten Regelungen somit nicht verfassungsgemäß wären.

• Der Landtag lehnt daher den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der vorliegenden Form ab und fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, in eine neue Verhandlungsrunde einzutreten mit dem Ziel, bis zum 1. Januar 2013 das Inkrafttreten eines einfachen, niedrigen und gerechten Finanzierungsmodells für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sicherzustellen.

• Der Landtag erwartet von einem zielführenden Systemwechsel bei der Rundfunkfinanzierung, dass dieser endlich zu mehr Gebührengerechtigkeit und damit ebenfalls zu einer höheren Gebührenakzeptanz führt. Der beste Ansatz dafür ist eine geräteunabhängige, personenbezogene und maßvoll bemessene Medienabgabe, die die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrages dauerhaft und zukunftsfest sicherstellt und von strukturellen Einsparungen auch bei den Rundfunkanstalten begleitet wird.

Dr. Gerhard Papke
Ralf Witzel

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