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Frage von Peter P. •

Frage an Ralf Jäger von Peter P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Jäger,

in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 1162 der NRW-Linkenabgeordneten Anna Conrads vom 28.9.2011 bezüglich der Funkzellenauswertung und dem Versand stiller SMS [1] antworteten Sie [2] bezüglich der Anzahl versandter stiller SMS wie folgt:

„Zum Einsatz solcher Ortungsimpulse liegen weder bei den Polizeibehörden noch den Justizbehörden des Landes NRW statistische Daten vor.“

1. Frage: Wenn aber keine statistischen Daten vorliegen, was befähigt den Innenminister dann zu der folgenden Auskunft:

„Für die vorausgegangenen Jahre sind diese bislang nur summarisch darstellbar. So wurden durch die Polizeibehörden des Landes NRW
im Jahr 2006 156.203,
im Jahr 2007 252.975,
im Jahr 2008 291.884
und im Jahr 2009 320.811
Ortungsimpulse versandt.“

2. Frage: Welche Maßnahmen sind seitens des Innenministeriums geplant oder werden bereits umgesetzt, um den Umfang und Verwendungszweck der Maßnahme "stille SMS" künftig gegenüber den Landtagsabgeordneten detailliert darstellen zu können?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen
und eine erholsame Weihnachtszeit wünscht

Peter Piksa

[1] http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2905.pdf
[2] http://euro-police.noblogs.org/files/2011/11/2011-11-11-Antwort-Kleine-Anfrage-Stille-SMS.pdf

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Fragestellung 1:
"Zum Einsatz solcher Ortungsimpulse liegen weder bei den Polizeibehörden noch den Justizbehörden des Landes NRW statistische Daten vor." Wenn aber keine statistischen Daten vorliegen, was befähigt den Innenminister dann zu der folgenden Auskunft: "Für die vorausgegangenen Jahre sind diese bislang nur summarisch darstellbar. So wurden durch die Polizeibehörden des Landes NRW im Jahr 2006 156.203, im Jahr 2007 252.975, im Jahr 2008 291.884 und im Jahr 2009 320.811 Ortungsimpulse versandt."
Die zuerst zitierte Aussage ist der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 1162 entnommen, womit die Frage nach Kriminalitätsphänomenen bzw. herausragenden Ermittlungen, bei denen Ortungsimpulse versandt wurden, beantwortet wurde. Hierzu werden weder bei den Polizeibehörden noch den Justizbehörden des Landes NRW statistische Daten geführt. Diese Aussage steht daher nicht im Widerspruch zu der im Rahmen der Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage 1162 erfolgten Bezifferung versandter Ortungsimpulse in den vergangenen Jahren. Diese lediglich summarische Darstellung lässt statistische Aussagen zum Einsatzspektrum von Ortungsimpulsen nicht zu.

Fragestellung 2:
Welche Maßnahmen sind seitens des Innenministeriums geplant oder werden bereits umgesetzt, um den Umfang und Verwendungszweck der Maßnahme "stille SMS" künftig gegenüber den Landtagsabgeordneten detailliert darstellen zu können?
Die Landesregierung wird dem parlamentarischen Informationsanspruch umfassend gerecht. Den Landtagsabgeordneten kann insoweit auch zukünftig der Umfang der polizeilichen Nutzung von Ortungsimpulsen dargestellt werden. Die dabei möglichen Einsatzanlässe für die Nutzung von Ortungsimpulsen sind auf schwere Straftaten im Sinne des § 100 a StPO beschränkt.

Christiane Kramer
Landtagsbüro: Ralf Jäger