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Rainer Wieland
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Frage von Nelly A. •

Frage an Rainer Wieland von Nelly A. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Rainer Wieland,

meine Frage ist: wie verteidigen Sie mein Grundrecht auf Datenschutz?

Auf eine offene und ehrliche Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Nelly Ackermann

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Ackermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, auf die ich hiermit höflich Bezug nehme. Für die verspätete Antwort bitte ich um Nachsicht und hoffe, dass diese noch von Interesse für Sie ist.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eines der höchsten Güter, die von der EU geschützt werden. Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta regelt dieses Recht der EU-Bürger auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Danach unterliegt eine Verwendung dieser Daten strengen Einschränkungen und darf nur mit Einwilligung der Betroffenen oder mit gesetzlicher Legitimation durchgeführt werden.

Anfang des Jahres 2012 legte die Kommission einen Vorschlag für ein Gesetzgebungspaket zum Schutz personenbezogener Daten in der EU vor. Danach sollen die bestehenden Regelungen überarbeitet und somit die Kontrolle der Nutzer über ihre Daten gestärkt und die Kosten für Unternehmer gesenkt werden. Im Wirtschaftsbereich sollen die verschiedenen nationalen Regelungen harmonisiert und auf EU-Ebene ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen werden. Das Datenschutzpaket wird gegenwärtig auch im Rat der Europäischen Union diskutiert. Da sich die Mitgliedstaaten bisher jedoch auf keine gemeinsame Position einigen konnten, wird das Verfahren der ersten Lesung im Plenum voraussichtlich erst nach der Europawahl erfolgen.

Ich persönlich bin der Meinung, dass das Gesetzgebungspaket maximalen Schutz für Individuen und ihrer Rechte bieten sollte. Auf der anderen Seite müssen für Unternehmer jedoch ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten bleiben. Das kann am besten erreicht werden, wenn eine Datenverarbeitung grundsätzlich verboten wird, in besonderen Fällen aber Ausnahmen möglich sind. Diese können zum Beispiel die explizite Einwilligung des Betroffenen, ein Vertrag, oder eine gesetzliche Verpflichtung des Datenverarbeiters sein. Auch möglich wäre eine Ausnahme aus Gründen des öffentlichen Interesses, welches durch Behörden wahrgenommen wird, direkten Interesses des Betroffenen oder legitimen Interesses des Datenverarbeiters.

Gestärkt werden sollte der Schutz von Kindern sowie das Recht auf Information, Transparenz und Löschung, kombiniert mit stärkeren Strafen bei Zuwiderhandlung.

Ausnahmeregelungen sind jedoch nötig im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen, welche bei zu strengen Anforderungen an die Datenverarbeitung unverhältnismäßig stark belastet würden und im Extremfall sogar in ihrer Existenz bedroht sein könnten. Diese Ausnahmen sollten ferner für nicht kommerzielle Akteure wie zum Beispiel Vereine, in denen Sie Mitglied sind, gelten, damit diese weiterhin handlungsfähig bleiben.
Auch im Sinne der Bürgerfreundlichkeit ist eine "Haushaltsausnahme" sinnvoll, durch die beispielsweise private E-Bay-Verkäufer die Anforderungen der Datenschutzverordnung nicht erfüllen müssen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort dienlich gewesen zu sein. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Wieland

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