Rainer Reiß
CDU
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Frage von Ralf H. •

Frage an Rainer Reiß von Ralf H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Reiß,

an sich handelt es sich bei der folgenden Anfrage eher um ein Bundesthema, aber dennoch würde mich Ihre Meinung dazu interessieren.

Soeben wurde von heise.de ein Artikel zum Regierungsentwurf des 2. Korbs des Urheberrechts veröffentlicht ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/71125 ). Darin findet sich folgender Absatz:

"Das Aus für die Bagatellklausel soll zudem ergänzt werden durch die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftanspruchs gegenüber Internet-Providern. Diese müssten dann die Identität von Verdächtigen etwa anhand aufgezeichneter IP-Adressen gegenüber Rechtehaltern preisgeben. Für das ausreichende Datenmaterial zur Rückverfolgung der Surferspuren soll die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sorgen. "

Was sagen Sie dazu, dass Informationen, die insbesondere zur Terrorismusabwehr erhoben werden sollen und deren Erfassung an sich schon Datenschutzrechtlich äusserst bedenklich ist, nun nicht nur den Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden sollen, sondern auch Rechteverwertern, d.h. privatwirtschaftlichen Unternehmen, Einblick in diese sensiblen Daten gewährt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Haingärtner

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haingärtner,

Ihre Frage betrifft in der Tat ein sehr heikles und streitbares Thema, den Datenschutz. Ich denke wir sind uns einig, dass ein neues Urheberrecht geschaffen werden musste, um Raubkopien, seien sie nun privat oder öffentlich, zu verhindern. Das Umgehen eines Kopierschutzes, sei es nun für eine CD oder eine DVD, bedeutet schlicht und ergreifend eine Verletzung des Eigentums anderer. Geistiges Eigentum muss genauso viel wert sein wie materielles Eigentum.

Zunächst möchte ich sagen, ich begrüße den Wegfall der Bagatellklausel, da diese die Rechtslage meiner Ansicht nach nur verwässert hätte. Schließlich muss jede Raubkopie strafbar sein, nicht erst ab einer bestimmten Anzahl. Die Bagatellklausel hätte sehr stark dazu beigetragen, das Unrechtsbewußtsein zu fördern, was nicht in unserem Sinne sein kann.

Zur Auskunftspflicht der Internetprovider möchte ich folgendes anmerken. Wir wissen alle, dass kein Provider freiwillig die Daten seiner Nutzer herausgeben würde. Der Kunde hätte in diesem Fall eine Klagemöglichkeit gegen den Provider, da bisher keine Rechtssicherheit zu dem Thema bestand, die den Provider geschützt hätte. Die Gerichte kommen über die Zulässigkeit eines solchen Auskunftsanspruchs zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Stellen wir uns doch mal ehrlich folgende Frage: Im Falle der Terrorismusbekämpfung würden wir doch sicher sagen, > ja, wir sind für die Speicherung und Zuverfügungstellung der Surfdaten, schließlich geht es hier auch um das Wohl und den Schutz der Allgemeinheit, denn terroristische Aktivitäten stellen ein Verbrechen dar.< Wie ist es nun im Falle von Raubkopien? Diese bedrohen zwar nicht unsere Sicherheit, aber sind sie deswegen kein Rechtsbruch? Ich sage, sie sind ebenso gesetzeswidrig und müssen ebenso verfolgt werden. Dass darauf am Ende keine so hohe Strafe steht wie für Terrorismus, ist folgerichtig. Trotzdem sind sie kein Kavaliersdelikt.

Im Übrigen lassen Sie mich anmerken, dass der Rechteinhaber, nennen wir beispielhaft die Musikindustrie, die Daten der Nutzer auch jetzt schon herausfinden kann, er muss dazu nur ein Strafgerichtsverfahren anstrengen, was sicherlich aufwändiger ist, aber ebenso zielführend.

Ich danke Ihnen für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Meinung zu dem Thema und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Rainer Reiß