Rainer Reiß
CDU
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Frage von Stefan W. •

Frage an Rainer Reiß von Stefan W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Herr Reiß,

Ihre Antwort auf die Frage des Herrn Haingärtner zeigt doch nur mit welcher beispielloser Ignoranz und Desinteresse Sie sich eines solchen wichtigen und für meine Eltern existenzbedrohnden Falles annehmen.

Mann müßte von Ihnen erwarten können, daß Sie sich mit dem Fall gründlich vertraut machen, bevor Sie ein Statement abgeben.

Mein Vater hat auf seiner Webseite "www.wesler.biz" eine Chronologie der Ereignisse hinterlegt, die unzweideutig , und mit sämtlicher Korrespondenz mit den Behörden verlinkt ist .

Es ist daher unerläßlich, sich mit allen Fakten zu beschäftigen, um kompetente Aussagen treffen zu können.

Sie schreiben: "Ein Erstwohnsitz - wie vorhanden oder gewollt - ist völlig ausgeschlossen." Meine Eltern sind seit 1996, also schon 10 Jahre , mit Erstwohnsitz dort gemeldet. Ausgeschlossen - ?

Sie schreiben: "...blendet viele vorhergegangene Schriftwechsel aus und verfälscht die Gesamtlage."
Wie können Sie Kenntnis von diesen Schriftwechsel haben, wenn Sie "persönlich über den Vorgang nur nebenbei gehört " haben ?

Daß das Haus sich "in einem nicht erschlossenen Wald " befindet, wird vermutlich in der Natur der Sache liegen. Das Haus befindet sich aber auf einem voll erschlossenen Grundstück . Dieses Grundstück ist auf Initiative der Verbandsgemeinde Maxdorf im Juni 1997 an das öffentliche Kanalnetz angeschloßen worden. Mein Vater hat sich daran im erheblichen Maße finanziell beteiligt, auch weil die Verbandsgemeinde Maxdorf durch den Kanalanschluß Bestandsschutzsicherung versprochen hat.

Leider reicht der Platz hier nicht aus, um noch mehr ins Detail zu gehen.

Zu Ihrer Aussage : "...und letztendlich vor Gericht zu verlieren."
Warum haben die Behörden vor Gericht die Existenz von Baugenehmigungen verschwiegen ? Oder haben Sie etwa gelogen ? Mein Vater erfuhr leider erst nach dem Urteilsspruch davon.

Auf Ihre Antwort freue ich mich schon jetzt.

MfG
Stefan Wesler

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wesler,

Ihre Wortwahl mir gegenüber bedauere ich sehr, selbst wenn ich Ihre Emotionalität nachvollziehen kann.

Nochmals zur Klarstellung: Ihre Eltern haben wider besseren Wissens - selbst eine Bauvoranfrage zu Zeiten, als das Haus noch nicht abgebrannt war, wurde eindeutig negativ beschieden - das Haus nach dem Brand aufgebaut. Und zwar so, wie es vor dem genannten Unglück beantragt und abgelehnt worden war. Das bedeutet Illegalität. Diese Version, die ich von allen Behörden deckungsgleich erhalten habe, wurde inzwischen mehrfach, zuletzt auf höchstrichterlicher Instanz bestätigt.

Sind alle Behörden und Richter unterschiedlicher Ebenen (bedingt durch die Revisionsverfahren) ohne gesunden Menschenverstand, verantwortungslos, ignorant, falsch informiert und der Lüge zu bezichtigen? Sind Personen, die sich inhaltlich deren Entscheidung anschließen, ebenso zu betitteln? Nur weil für Sie ein persönlich unbefriedigendes Urteil gesprochen wurde.

Für was gibt es Flächennutzungs- und Bebauungspläne in denen die örtlichen Gemeinderäte die Bauleitplanung beschließen und so nicht gewollte Anwesen im Außenbereich vermeiden wollen? Wieso gibt es Bauvoranfragen und -anträge wenn der "gesunde Menschenverstand" ausreichen soll, ein Objekt zu genehmigen. Wurde das ganze schon mal unter einer Präzidenzwirkung auf andere betrachtet? Kann dann jeder bauen wo und was er will?

Meine Darstellung in der Antwort an Herrn Haingärtner wurde in der Kürze der Zeit richtig recherchiert. Hier gibt es nichts zu ergänzen. Das Thema Erstwohnsitze im unbebauten Außenbereich (auch Ihr Grundstück gehört zu einem solchen Bereich, auch wenn es dort ein paar wenige Wochenendhäuser gibt) wird seit jeher kritisch gesehen und eigentlich nicht geduldet. Es entzieht sich meiner Kenntnis, warum das bei Ihnen im Jahr 1996 trotzdem gestattet wurde.

Für mich ist dieser Fall juristisch klar und eindeutig abgeschlossen und hat nichts mit der Landtagswahl zu tun.

Mit freundlichen Grüßen