Rainer Reiß
CDU
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Frage von Ralf H. •

Frage an Rainer Reiß von Ralf H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Reiß,

heute erreichte mich ein Flyer einer Organisation mit dem Namen "Bürkerkomitee Wesler", dessen Inhalt mich doch eineigermaßen nachdenklich in Bezug auf Politik, Verwaltung und Justiz auf Komunaler Ebene und Landesebene stimmt.

Eine Kurzfassung des Inhalts des Papiers: Ein Ehepaar rumänischer Herkunft erwirbt 1994 auf einem Waldgrundstück in Fußgönheim aus dritter Hand ein Haus, das Gebäude geht 2002 durch Brandstiftung in Flammen auf und wird im Anschluß durch das Ehepaar in Eigenleistung Stück für Stück wieder bewohnbar gemacht.

2003 meldet sich dann die Kreisverwaltung und droht an, das wiedererrichtete Gebäude auf Kosten der Bewohner abreissen zu lassen, weil der ursprüngliche Bau lediglich geduldet war und durch den Brand der Bestandsschutz erloschen ist.

Das Ehepaar beschreitet daraufhin den Rechtsweg, allerdings bleibt dieses Vorgehen u.a. aufgrund einiger fehlender Fakten die erst später ans Licht kommen und einem Fehler des Anwalts der Familie ohne Erfolg und auch Gespräche mit verschiedenen Verwaltungsinstanzen bringen kein Ergebnis, so dass der Abriss des Eigenheims nun im Laufe dieses Jahres erfolgen soll.

Nähere Informationen zu dem Fall gibt es unter http://www.wesler.biz

Wie stehen Sie zu der Sache ?

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haingärtner,

vielen Dank für Ihre Frage zu der Angelegenheit der Familie Wesler.

Diese Angelegenheit ist viel komplizierter als Sie dies in der Kurzfassung beschrieben haben.

Die Schilderung des Bürgerkomitees ist möglicherweise sehr einseitig dargestellt und verschweigt ordnungspolitische und baurechtliche Tatbestandteile. Auch an der zeitlichen Chronologie, welche Behörde rechtzeitig und sehr deutlich der Familie Wesler geschrieben hat, gibt es erhebliche Zweifel. Wenn von einer Drohung der Kreisverwaltung nach rund einem Jahr geschrieben wird, ist dies sinnentstellend, blendet viele vorhergegangene Schriftwechsel aus und verfälscht die Gesamtlage.

Grundsätzlich hat Ihre gestellte Frage nichts mit einer personellen Kandidatur für ein Parlament zu tun. Sie bezieht sich auschließlich auf geltendes Planungs- und Baurecht. Außerdem spielen amtliche Regelungen nach dem Meldegesetz eine Rolle. Ich habe persönlich über den Vorgang nur nebenbei gehört. Allerdings wurde vor Gericht klar entschieden, dass der nicht genehmigte Neuaufbau des abgebrannten Hauses illegal war. Auch deshalb weil er im Aussenbereich der Gemeinde Fußgönheim liegt, genauer in einem nicht erschlossenen Wald, der meines Wissens auch noch Landschaftsschutzgebiet ist. Ein Erstwohnsitz - wie vorhanden oder gewollt - ist völlig ausgeschlossen.

Die Familie Wesler wusste, so geht dies aus Behördenunterlagen eindeutig hervor, von Anfang an von der Aussichtslosigkeit Ihres Ansinnens und hat dennoch unbeirrt den Wiederaufbau durchgezogen. Deshalb war es das Risiko des Bauherren, eine Gegenreaktion zu provozieren und letztendlich vor Gericht zu verlieren,

Ich kann der Familie nicht helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Reiß