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Frage von Maike R. •

Frage an Rainer Beckmann von Maike R. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Beckmann,

im Vorfeld der Landtagswahlen trete ich mit folgender Problematik bezüglich der Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst der unterschiedlichen Lehrämter an Sie heran:
Im gymnasialen Lehramt bilden Fachleiter (im gewissen Umfang auch „Mitwirker“) aus, die der Besoldungsstufe A15 zugeordnet sind. Sie besetzen eine Funktionsstelle (auf Lebenszeit), die am Studienseminar (= Dienststelle) anhängig ist.
Im GHRS-Lehramt werden Fachseminarleiter mit der Wahrnehmung der Ausbildungstätigkeit beauftragt. Die Beauftragung ist jederzeit widerrufbar. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Stellenzulage von 150,- € auf ihr normales Lehrergehalt (A12 bzw. A13).
Die Gehaltsdifferenz zwischen einem Fachleiter und einem Fachseminarleiter belaufen sich demzufolge auf bis zu 1066,- € pM - bei gleicher Tätigkeit, die durch eine gemeinsame APVO festgeschrieben ist!

Aus diesen Besoldungs- und Statusunterschieden ergibt sich seit Einführung des Vorbereitungsdienstes in Niedersachsen, also seit nunmehr fast 35 Jahren, eine Benachteiligung der Lehrämter GHRS, die in der Sache nicht gerechtfertigt ist und zudem (aufgrund von Besoldungserhöhungen im gym. Lehramt bei statischer Stellenzulage im Lehramt GHRS) einer zunehmenden Verschärfung unterliegt.

Wie stellen Sie sich / Ihre Partei zu dem dargestellten Problem?
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um der Problematik zu begegnen?

Eine weitere Ungerechtigkeit an den Studienseminaren der Lehrerausbildung betrifft die dort tätigen Verwaltungsangestellten, die vergütungsmäßig als Schreibkräfte unterster Lohngruppe behandelt werden, gleichwohl aber eigenverantwortliche Tätigkeiten in der Organisation des Vorbereitungsdienstes und der Durchführung von Staatsprüfungen wahrnehmen, die zumindest einer Sachbearbeitertätigkeit entsprechen.

Auch hier bitte ich um Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichem Gruß

M. Richter

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