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Frage von Tim S. •

Frage an Rainer Arnold von Tim S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Arnold

Auf meine letzte Frage wie sie zu einem Gesetzentwurf zur Zensur im Internet durch eine Einrichtung der Polizei stehen, antworteten sie u.a. Zitat:

,, Mit Ihnen bin ich der Ansicht, dass die wichtige Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet nur auf rechtstaatlicher Grundlage erfolgen darf"

Da das Gesetz so wie es jetzt kommt keine rechtsstaatliche Kontrolle vorsieht, habe ich mit Verwunderung festgestellt dass Sie dennoch einige Tage später für das Gesetz gestimmt haben.

Einige Politiker der Grünen welche sich hinter den Kampf gegen die Kinderpornographie gestellt haben, aber bei dem Gesetzesentwurf wie auch sie Herr Arnold eine mangelnde Basis zur Rechtsstaatlickeit erkannt haben enthielten sich.

Ich habe ein Zitat ihres Parteivorsitzenden von 2006, Franz Müntefering im Hinterkopf:
“Wir werden gemessen an den Versprechen aus den Wahlkämpfen. Das ist unfair."
Dennoch, im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl möchte ich Sie bitten mir zu erklären wie ihr Sinneswandel zu Stande gekommen ist.

Freundliche Grüße aus Wolfschlugen

Tim Sapounas

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sapounas,

die Abstimmung über das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie haben Sie zum Anlass genommen, mich erneut auf meine Meinung anzusprechen. Dies gibt mir die Gelegenheit, nicht nur nochmals meine Ansicht hierzu darzulegen, sondern ebenso auf Ihren Leserbrief in der Nürtinger Zeitung einzugehen, in dem Sie mich der Lüge bezichtigen.

In beiden Fällen sprechen Sie die Rechtsstaatlichkeit an und behaupten, diese sei durch das verabschiedete Gesetz und damit auch durch meine Zustimmung zu diesem verletzt worden.

Aus diesem Grund möchte ich zunächst mit einmal ganz grundsätzlich unser rechtsstaatliches System und seine Funktion darstellen. Ein Rechtsstaat, wie wir ihn in Deutschland haben, zeichnet sich durch eine unabhängige Legislative, Exekutive und Judikative aus. Dies meint, heruntergebrochen auf das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie, dass ich als Mitglied des Bundestages mit meiner Stimme für eine Rechtsgrundlage gesorgt habe, aufgrund derer die Polizei, hier das BKA, rechtmäßig tätig werden darf. Komplettiert wird diese Reihe dadurch, dass das Bundesverfassungsgericht bei eventuellem Klärungsbedarf dieses Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen darf. Soweit zur rechtsstaatlichen Verantwortung und Vorgehensweise in diesem Fall.

Auf einen besonderen Punkt möchte ich aber nochmals ausführlich eingehen und eine Frage an Sie richten. Wie begründen Sie bitte Ihre Auffassung, dass in diesem speziellen Fall das BKA nicht tätig werden darf bzw. unterstellen mir in Ihrem Leserbrief, ich würde durch das Gesetz dem BKA die Möglichkeit geben „Recht zu sprechen“? Das BKA wird als Exekutivorgan tätig, wenn es strafrechtliche verbotene Seiten löscht bzw. sperrt! Damit macht der beim BKA tätige Polizist nichts anders als der Polizist, der in einem Kiosk strafrechtlich verbotene gedruckte Publikationen entdeckt und diese aus dem Verkehr zieht. In beiden Fällen ist dies nur dann möglich, wenn es sich um verbotenes Material handelt und es würde wohl niemand auf die Idee kommen, den Streifenpolizisten einem besonderen Kontrollgremium zu unterstellen. Es würde auch weiterhin niemand auf den Gedanken kommen, der Polizist würde „Recht sprechen“, wenn er verbotenes Material aus dem Verkehr zieht. Er handelt nämlich in diesem Fall für den Staat! Aber die Regelungen im Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie sehen ein Kontrollgremium vor, das aus juristisch geschulten Personen mit der Befähigung zum Richteramt besetzt sein muss. Die Vorschriften gehen somit bereits über die normalen Kontrollmechanismen hinaus! Und eine letzte Frage drängt sich mir in diesem Zusammenhang ebenfalls auf. Wieso sehen Sie das Internet als ein Medium an, in dem es einen rechtsfreien Raum gibt? Es ergeben sich für mich keine Unterschiede durch die Publikationsart von kinderpornographischem Material, einzig und allein der Inhalt und die strafrechtliche Beurteilung spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle.

Im Übrigen möchte ich Ihnen nur einige Stichworte aufzeigen, durch die der Entwurf von Frau von der Leyen durch die SPD-Fraktion geändert wurden:

- „Löschen vor Sperren“

- Kontrolle der BKA – Liste

- Datenschutz

- Befristung

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold