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Priska Hinz
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Frage von Lucas T. •

Frage an Priska Hinz von Lucas T. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Hinz,

von vielen der im Bundestag etablierten Parteien hört man, wie auch von den Grünen, in letzter Zeit immer wieder die Aussage, das Internet sei ein rechtsfreier Raum und müsse stärker von staatlicher Seite kontrolliert werden. Mir erschließt sich das nicht ganz, schließlich gelten Gesetze wie etwa das Antidiskriminierungsgesetz für Äußerungen im Internet gleichermaßen wie im täglichen Leben. Ebenso kann die illegale Verbreitung von Software, Musik, Pornographie oder Gewalt bereits heute verfolgt werden, was sich auch in zahlreichen Prozessen und Abmahnungen wiederspiegelt.
Inwiefern kann man Ihrer Meinung nach da von einem "Rechtsfreien Raum" sprechen und wie sollte eine stärkere Regulierung aussehen?
Droht nicht durch eine Regulierung des Internets, wie etwa die Zensur von Kinderpornographie und anderen unliebsamen Inhalten, der Verlust der Netzneutralität, die seit der Begründung des Internets den wichtigsten Grundsatz und Merkmal dieses weltweiten Netzes darstellt?
Wie kann ich als Bürger sicher gehen, dass z.B. bei den Sperren zur Zensur von Kinderpornographie auch wirklich nur Kinderpornographie gesperrt wird und nicht weitere Inhalte, welcher Art auch immer diese sein sollten? Diese Möglichkeit habe ich nach meinem Erkenntnisstand nicht, was dazu führt, dass ich nicht mehr sicher sein kann, dass mir als Bürger keine Informationen vorenthalten werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Treffenstädt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Treffenstädt,

natürlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Deshalb gelten alle Gesetze und die Verfolgung von strafbaren Inhalten - dazu gehören eben auch kinderpornografische Inhalte. Und bereits jetzt werden solche Seiten aus dem Internet gelöscht.

Bei dem Gesetzentwurf der Großen Koalition geht es jedoch um die Möglichkeit, Seiten mit kinderpornografischen Inhalten kurzfristig sperren zu lassen, solange sie noch nicht gelöscht werden können. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich die Provider im Ausland befinden und nicht entsprechend kooperieren. Die Zielrichtung des Gesetzentwurfes ist also zu begrüßen. Da das Gesetz aus unserer Sicht jedoch nicht allen rechtsstaatlichen Erfordernissen entspricht, haben Bündnis 90/Die Grünen dem Entwurf nicht zugestimmt.

Ich habe mich mit einigen Fraktionskolleginnnen und -kollegen bei der Abstimmung enthalten, weil ich das Ziel, Kinderpornografie auch im Internet stärker zu bekämpfen, für richtig halte, die rechtlichen Bedenken gegen das Gesetz aber ebenfalls teile.

Herzliche Grüße

Priska Hinz