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Petra Nicolaisen
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Frage von hansi h. •

Frage an Petra Nicolaisen von hansi h. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

liebe frau nicolaisen..

in einer rede vor dem deutschen bundestag behaupten Sie, dass es unabdingbar sei, einen testlauf für den zensus 2021 durchzuführen. so weit ich das jetzt mitbekommen habe, werden die verwaltungen der gemeinden angewiesen, ca. 50 einzelne daten jedes einwohners zu übermitteln.

diese daten werden, mit klarnamen versehen, in einer großem datenbank gespeichert. was geschieht anschliessend? wird der betreffend server vom netz genommen, um dann bei verschiedenen testläufen herauszufinden, ob man in 2 jahren auf diese art und weise agieren kann oder bleibt der server im netz?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hintenbremser,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie auf das Zensusvorbereitungsgesetz 2021 beziehungsweise genauer das Ende des letzten Jahres im Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz unter anderem zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 eingehen.

Wie Sie richtigerweise anführen, war die dahingehende Änderung unter anderem erforderlich, da die Lieferung der Meldedaten für den Zensus 2021 eines Testdurchlaufs bedarf, um die Übermittlungswege und die Qualität der zu übermittelnden Daten rechtzeitig im Vorfeld überprüfen zu können.

Hinsichtlich Ihrer aufgeworfenen Frage zunächst folgendes: Aus dem jetzigen § 9a des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 ergeben sich sowohl die zu übermittelnden Daten als auch folgender Passus: "Die Daten sind unverzüglich zu löschen, soweit sie nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem Stichtag."

Aus der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 ergibt sich darüber hinaus, dass es für den Test und die Weiterentwicklung der Programme erforderlich ist, dass alle Daten für den gesamten Zweijahres Zeitraum zur Verfügung stehen. Daraus dürfte sich die Antwort auf Ihre Frage danach ergeben, ob der betreffende Server zwischenzeitlich vom Netz genommen wird.

Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Vorbereitung des Zensus 2021 geschaffen worden. Die Einzelheiten zur Durchführung werden im Zensusgesetz 2021 geregelt, welches wir in dieser Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Nicolaisen

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