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Petra Müller-Klepper
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Frage von Monika F. •

Frage an Petra Müller-Klepper von Monika F. bezüglich Gesundheit

Guten Tag!

Sehr geehrte Frau Müller- Klepper,
ich bitte Sie, mir meine Fragen zu dem Umgang mit den Flüchtlingen in Hessen zu beantworten. Danke!

Durch die Tagesschau wurde bekannt, dass nur Bremen und Hamburg den zugereisten Flüchtlingen eine Gesundheitskarte für den Besuch bei den Ärzten geben.
Frau Müller-Klepper, wie wird Hessen das zukünftig regeln?
Wie gewährleitet Hessen zur Zeit die ärztliche Versorgung der Flüchtlinge, die schon in Hessen leben oder noch nach Hessen einreisen? Wer stellt zur Zeit die Erstversorgung der einreisenden Flüchtlinge sicher?
Sind auch die Gesundheitsämter daran miteinbezogen?
Wer übernimmt die Kosten für die wichtigen Impfungen? Gibt es eine Impfpflicht, um eine Verbreitung möglicher mitgebrachter Kinderkrankheiten zu verhindern? Wie kann überhaupt sichergestellt werden, dass die vielen unterschiedlichen Menschen, mit ihren vielen unterschiedlichen Sprachen auch verstehen, was mit ihnen geschieht? Wie kann man den zugereisten Menschen verständlich machen, dass alles zur eigenen Gesundheiterhaltung und um die, der Menschen in ihrer nächsten Umgebung geht? Werden vorsorglich auch in den Kliniken Isolierbetten vorrätig gehalten?
Ist gewährleistet, dass zugereiste schwangere Frauen die Versorgung erhalten, die sie brauchen und wie wird die Nachsorge der Wöchnerinnen und die Betreuung der neugeborenen Kinder sichergestellt? Werden sie in den Zeltlagern betreuut oder gibt es abgegrenzte sog. Wöchnerinnenbetten? Wie viele Schwangere sind bisher eingereist und gibt es genügend Hebammen zu ihrer Betreuung?

Es ist ein unfangreiches Fragenpaket und ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Monika Frank

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CDU

Sehr geehrte Frau Frank,

zu den von Ihnen gestellten Fragen hat mir das Hessische Ministerium für Soziales und Integration die nachfolgenden Informationen übermittelt:

Durch die Tagesschau wurde bekannt, dass nur Bremen und Hamburg den zugereisten Flüchtlingen eine Gesundheitskarte für den Besuch bei den Ärzten geben.
Wie wird Hessen das zukünftig regeln?
Die Frage, ob und inwieweit eine elektronische Gesundheitskarte auch für Asylbewerber im Zeitraum der ersten 15 Monate (d.h. mit nur einer eingeschränkten Gesundheitsversorgung nach den §§ 4 und 6 AsylbLG) möglich ist, ist im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe des BMG noch nicht abschließend geklärt. In Hessen wird noch im September 2015 ein erstes Gespräch unter der Leitung vom Staatsminister Grüttner mit den Krankenkassen zu diesem Thema stattfinden.

Wie gewährleitet Hessen zur Zeit die ärztliche Versorgung der Flüchtlinge, die schon in Hessen leben oder noch nach Hessen einreisen?
An allen eingerichteten Aufnahmestellen sind medizinische Ambulanzen eingerichtet in denen die Flüchtlinge primär versorgt werden. Asylbewerbe sind nicht krankenversichert und bekommen grundsätzlich nur eine Not- und Akutversorgung nach den §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Wer stellt zur Zeit die Erstversorgung der einreisenden Flüchtlinge sicher?
An allen eingerichteten Aufnahmestellen steht ärztliches und sonstiges medizinische Personal zur Verfügung, um die Erstversorgung sicher zu stellen.

Sind auch die Gesundheitsämter daran miteinbezogen?
Die medizinische Versorgung erfolgt in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern.

Wer übernimmt die Kosten für die wichtigen Impfungen?
Das Land.

Gibt es eine Impfpflicht, um eine Verbreitung möglicher mitgebrachter Kinderkrankheiten zu verhindern?
Nein.

Wie kann überhaupt sichergestellt werden, dass die vielen unterschiedlichen Menschen, mit ihren vielen unterschiedlichen Sprachen auch verstehen, was mit ihnen geschieht?
Es stehen Dolmetscher vor Ort zur Verfügung.

Wie kann man den zugereisten Menschen verständlich machen, dass alles zur eigenen Gesundheiterhaltung und um die, der Menschen in ihrer nächsten Umgebung geht?
Durch Aufklärung

Werden vorsorglich auch in den Kliniken Isolierbetten vorrätig gehalten?
Beim Auftreten hochkontagiöser Erkrankungen steht das Kompetenzzentrum in Frankfurt zur Verfügung.

Ist gewährleistet, dass zugereiste schwangere Frauen die Versorgung erhalten, die sie brauchen und wie wird die Nachsorge der Wöchnerinnen und die Betreuung der neugeborenen Kinder sichergestellt?
Die Versorgung erfolgt nach Asylbewerberleistungsgesetz (§ 4 Abs. 2): Bei Schwangeren wird analog der in Deutschland etablierten Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere verfahren. Die Nachbetreuung erfolgt durch Sozialarbeiter und Hebammen.

Werden sie in den Zeltlagern betreut oder gibt es abgegrenzte sog. Wöchnerinnenbetten?
Nein. Wenn möglich werden diese in festen Unterkünften untergebracht.

Wie viele Schwangere sind bisher eingereist und gibt es genügend Hebammen zu ihrer Betreuung?
Hierüber liegen keine konkreten Zahlen vor, die Betreuung durch Hebammen ist sichergestellt.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen.

Freundliche Grüße
Petra Müller-Klepper