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Petra Merkel
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Frage von Hermann B. •

Frage an Petra Merkel von Hermann B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Merkel,
welche Mittel insgesamt stellt der Bundestag ab der Bundestagswahl 2013 den Parteien zur Finanzierung ihrer Arbeit zur Verfügung?
Weiter, gibt es dazu aktuelle Berechnungen ( Szenarien ) für Einzelkandidaten (Erstimme) und Parteien (Zweitstimme) für das sog. Kopfgeld? von - bis ??

Wie hoch ist der haushalterische Ansatz des aktuellen Parteienfinanzierungsgesetzes?

Besten Dank für eine auskömmliche Antwort

mit freundlichen Grüßen

Hermann Barges
Steuerzahler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Barges,

ich bin ziemlich irritiert, warum Sie den Weg über Abgeordnetenwatch wählen, nachdem Sie bereits telefonisch und per Mail Kontakt zu meinem Büro hatten und Ihre Fragen dort auch beantwortet wurden.

Deshalb beziehe ich mich hier auch auf die bereits gegebenen Antwort. Dem Parteiengesetz können Sie entnehmen, wie viel die Parteien pro abgegebener Stimme erhalten, ebenso die Höchstgrenze staatlicher Zuwendungen.

http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__18.html

Im Entwurf des Bundeshaushalts 2014 sind im entsprechenden Titel 684 03 „Zahlungen nach § 49 b Bundeswahlgesetz, § 28 Europawahlgesetz und Parteiengesetz“ /Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung 140.1 Mio. € vorgesehen.

Von Szenarien oder Berechnungen ist mir nichts bekannt.

Mit freundlichem Gruß
Petra Merkel, MdB