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Petra Merkel
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Frage von Marc R. •

Frage an Petra Merkel von Marc R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Merkel,

um Schwimmbäder, Museen u. dgl. als Student in der Stadt zu nutzen, gibt es für einen ermäßigten Preis die Altersgrenze bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Danach ist der volle Preis zu bezahlen. Meine Frage an Sie ist, warum es diese Altersbeschränkung gibt, denn auch aus meiner eigenen Erfahrung habe ich nicht als Student nach meinem vollendeten 27. Lebensjahr mehr Geld als vorher zur Verfügung. Gerade in der heutigen Zeit machen, so wie ich auch, Studenten vor dem Studium eine Ausbildung und haben zusätzlich vorher evtl. noch Bundeswehr oder Zivildienst abgeleistet und starten erst dann mit dem Studium.
Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reichardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. der Ermäßigung von Eintrittspreisen über das 27. Lebensjahr hinaus.

Da Studenten sich noch in der Ausbildung befinden und über kein ausreichendes eigenes Einkommen verfügen, wird ihnen ein ermäßigter Zugang zu öffentlichen kulturellen Einrichtungen gewährt. Hier greift, wie auch im Falle von Kindern, Auszubildenden, Rentnern, ALG II-Empfängern sowie Behinderten das Solidaritätsprinzip, d.h. die Ermäßigung wird von der Allgemeinheit getragen. Darunter fällt auch, dass junge Menschen in der Erstausbildung vergünstigt den ÖPNV nutzen dürfen, bei Bedarf BAföG erhalten und bei ihren Eltern mitversichert bleiben können. Beim Kindergeld und der Mitversicherung liegt die Altersgrenze derzeit bei 25 Jahren bzw. bei 26 Jahren, falls Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde. Die geltenden Ermäßigungen für kulturelle Einrichtungen werden in Berlin damit ja sogar schon länger gewährleistet, als die o. g. Bundesleistungen.

Dass es oft sinnvoll ist, wie in Ihrem Fall, nach einer abgeschlossenen Ausbildung zu studieren, ist richtig. Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, in welchem Maß und bis zu welchem Alter die Allgemeinheit die Vergünstigungen für Auszubildende und Studierende gewährleisten soll und wo demnach die Grenzen gesetzt werden müssen. Das 27. Lebensjahr wird in Berlin derzeit als Grenze gesetzt, da in diesem Alter das Studium als Erstausbildung nach der Hochschulreife und Wehr- oder Zivildienst abgeschlossen sein kann.

Mit freundlichen Grüßen Petra Merkel, MdB