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Frage von Andreas R. •

Frage an Petra Köpping von Andreas R.

Sehr geehrte Fr. Köpping,

in meinem Heimatort, ca. 1400 Einw., expandiert seit der Wendezeit ein vormals kleiner privater Schrottplatz zum industriellen, europaweit tätigen Recyclingunternehmen für Eisen- und Nichteisenschrotte in unmittelbarer Nachbarschaft zur reinen Wohnbebauung und emittiert in zunehmend unerträglichem Maße Lärm und Dreck .

2013 und 2014 wurden im Rahmen weiterer geplanter Erweiterungen o.g. Firma 2 Verfahren der öffentl. Bürger- und TöB-Beteiligung zum vBPL gem. §3 BauGB durchgeführt. Leider hat es bisher keinerlei (lt. BauGB vorgeschriebene) behördliche Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gegeben. Persönlich erstellte und im Rahmen der öffentlichen Auslegung der vBPL im Gemeinderat abgegebene Stellungnahmen sind unkommentiert und ohne erfolgte behördliche Abwägung direkt als Kopie an das planende Ing.-Büro o.g. Firma weitergeleitet worden. Die Art der dort erfolgten „Verarbeitung“ der privaten Stellungnahmen ist nicht bekannt.

Im Rahmen der Vorbereitung auf die anstehende Wahl stellen sich für mich diesbezüglich folgende Fragen an Sie, deren Antwort für mich entscheidend zur Meinungsbildung beiträgt:

1. Wie stehen Sie zum Problem des Datenschutzes / Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Bürger, speziell bei der Durchführung der vorgezogenen bzw. regulären Beteiligung der betroffenen Bürger bzw. TöB in Bauplanungen?

2. Halten Sie die existenten behördlichen Kontrollmechanismen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte (speziell auch im aktuellen „digitalen Zeitalter“) für ausreichend, wie wollen Sie dies verbessern?

3. Wo sehen Sie die Prioritäten des Sächs. Landesentwicklungsplans bzw. des Regionalplan Westsachsen – in der Stärkung der Attraktivität des ländlichen Raumes als Lebens- und Wohnmittelpunkt (incl. des angepassten ländlichen Gewerbes) oder in der Stärkung als Industriestandort zu Lasten der ansässigen Wohnbevölkerung?

Danke für Ihre Antworten!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rother,

die Probleme in ihrer Gemeinde sind mir hinlänglich bekannt und ich habe mich zum damaligen Zeitpunkt für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgesprochen.
Nur hier haben die betroffenen Bürger die Möglichkeit , im Rahmen eines Verfahrens ihre Bedenken, Hinweise und Anregungen zu Äußern. Im Rahmen der Abwägung werden dann alle Stellungnahmen aufgenommen und mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen abgeglichen. Dann gibt es ein Abwägungsergebnis , welches wiederum öffentlich bekanntgegeben wird. Wenn ich ihre Fragen richtig verstehe , wollten sie nicht , das ihr Name an ein Planungsbüro weitergegeben wird. Aus meiner Sicht ist es notwendig , das ein Einwaender durch seine Adresse auch seine Betroffenheit zu seiner Stellungnahme darstellt .
Ich kenne nun ihren genauen Sachverhalt nicht und biete gern an, den speziellen Fall in meiner Bürgersprechstunde zu besprechen und würde mich freuen, wenn sie mein Angebot zur genauen Klärung ihrer Frage annehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Köpping