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Frage von Wilfried M. •

Frage an Petra Heß von Wilfried M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Heß,

die Eherechtsreform von 1977 schaffte mit dem Schuldprinzip etwas ab, was man als Ausfluß der "inneren Führung" der Eheleute bezeichnen könnte. Es kam das "Zerrüttungsprinzip" der "Schuld- Freiheit".

Eine Konsequenz der scheinbaren Abschaffung von Schuld in Ehe- Scheidungssachen ist nun offenbar die zunehmende Psychologisierung in dem Sinne, daß bei Scheidungen nach Psychologen gerufen wird, welche dem Richter bei der Bestimmung der besten Regelung für minderjährige Kinder helfen sollen.

Hierbei gibt es wohl Probleme z.B. mit der international - auch in Thüringen - agierenden "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" mit Sitz in München ( http://www.gwg-institut.com ).
Dieser wurde schon 2001 ein Mangel an wissenschaftlicher Durchdringung der Probleme vorgeworfen (1). 2008 wurde darüber hinaus bekannt, daß die Psycho- Firma in Bayern schon eine Art Monopolstellung bei verschiedenen Gerichten innehat und "skrupellose Abzocke" zu beklagen sei. (2).

Deweiteren hat der Anführer der "Gesellschaft" öffentlich folgendes geäußert:
"Neue Wege, die nicht unbedingt den Vorgaben der ZPO entsprechen oder die den bisherigen Erfahrungen oder Gewohnheiten widersprechen, können nur im Miteinander beschritten werden."
(Die psychologische Sachverständigentätigkeit im Familienrecht unter ökonomischen Gesichtspunkten" in "Familie, Partnerschaft und Recht" FPR 10/2003 (S. 559))

Hierzu hätte ich von Ihnen gern gewußt, ob dieser Satz eines angeblich öffentlich bestellten Rechtspsychologen sowie das sonst bekannt gewordene Agieren der Psycho- Profit- NGO nach Ihrem ganz persönlichen Rechtsempfinden mit dem Grund- Gesetz eines doch auch auf klaren prozessualen Normen und sorgfältiger Beweisführung beruhenden Rechtsstaates vereinbar ist oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner
(1) http://de.video.yahoo.com/watch/3232443/9123396
(2) http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm

Portrait von Petra Heß
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meißner,

Danke für Ihre Anfrage zur Praxis der psychologischen Gutachten bei Scheidungsfällen.

Gerne beantworte ich Anfragen zum Thema Verteidigung und Sport, da ich für diese Bereiche durch meine Ausschussarbeit verantwortlich zeichne. Darüber hinaus beantworte ich selbstverständlich Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis.

Ich möchte Sie daher bitten, sich mit dieser „bayernspezifischen“ Problematik an ihren Wahlkreisabgeordneten, Herrn Josef Göppel (CDU/CSU, Wahlkreis 242 Ansbach) zu wenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich diese Beschränkungen vornehmen muss, aber – wie bereits an anderer Stelle dargelegt – muss ich als Abgeordnete sorgsam mit meiner Zeit wirtschaften, um die Aufgaben zu erfüllen, für die ich gewählt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Heß