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Frage von Lutz G. •

Frage an Petra Heß von Lutz G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Heß,

ich zitiere aus Ihrer Antwort vom 27.03.09 an Herrn Wagner:

„Wie bereits in der vorangegangenen Antwort erwähnt, ist es nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen ein BGE Positives bewirken könnte, in der überwiegenden Zahl der Fälle ist nicht damit zu rechnen. Auch die sinnvolle Verwendung von Geld setzt ein Mindestmaß an Bildung, Ehrgeiz und Eigenverantwortung voraus.“

Hier bemängeln Sie nun pauschal den Bildungsstand der Transferleistungsempfänger, die von Hartz IV betroffen sind.
Die Betroffenheit entsteht im Übrigen zunehmend durch Überschreitung des „verbleib" im ALG I, bedingt durch nicht aufzuhaltende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, zunehmend durch Wegfall Existenz sichernder Arbeit, zunehmend durch Aufstocken, weil Löhne nicht mehr Existenz sichernd gezahlt werden.
Unbestritten kostet sinnvolle Weiterbildung Geld.

Meine Frage an Sie:
Warum hat die SPD genau für Hartz IV-Sätze, die mit Einführung pingelig sogar den Geldbetrag zur Körperhygiene, einschränkend auf duschen festgelegt hat, für Bildung exakt 0€ vorgesehen?

Können Sie mir diese Einschränkung für betroffene Bürger begründen?

Bitte antworten Sie nicht mit den Hinweisen auf „Qualifizierungsmaßnahmen“ der ARGEN. Bei Bedarf kann ich Ihnen nachweisen, dass von ARGEN überwiegend Qualifizierungsmaßnahmen unterhalb des Qualifizierungsstandes angeboten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Große

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Große,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie meiner Antwort vom 16.3.09 an Herrn Glaser entnehmen können, ist es mir leider nicht möglich, Ansprechpartnerin für Anfragen aus der gesamten Bundesrepublik zu sein. Ich konzentriere mich auf meinen Wahlkreis in Thüringen. Ihr Wohnort Kiel gehört leider nicht dazu. Ich werde dennoch kurz auf Ihre Frage eingehen.

Die Arbeit der ARGEN geschieht in Selbstverwaltung, es wird keineswegs auf Bundesebene darüber entschieden, welche Weiterbildungsmaßnahmen die ARGEN welchem Arbeitnehmer anbieten. Die ARGEN bekommen einen, nach bestimmten Kriterien bemessenen festen Betrag zugewiesen und müssen dann eigenständig über dessen Verwendung entscheiden. Da die ARGEN über die Verwendung ihrer Mittel vor Ort entscheiden und auch vor Ort mit Weiterbildungseinrichtungen (die zertifiziert sein müssen) zusammen arbeiten, schlage ich Ihnen vor, sich diesbezüglich mit dem für Ihren Wahlkreis zuständigen Abgeordneten auseinanderzusetzen. Viele ARGEN in Thüringen arbeiten sehr erfolgreich und kreativ: So hat zum Beispiel die Initiative „Meerarbeit“ ausgehend von der ARGE in Suhl jede Menge neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie Qualifizierungsmöglichkeiten geschaffen. Um auf Ihre Frage zurückzukommen: Kinder von Hartz IV-Empfängern haben Lehrmittelfreiheit, dass heißt sie müssen keinen Eigenanteil zu Schulbüchern leisten, sie erhalten darüber hinaus ein Schuljahrstartgeld von 100 Euro, um weiteres Schulmaterial zu kaufen. Büchereien erheben kaum bis keine Gebühren für das Entleihen von Büchern etc. Geldwerte Ermäßigungen werden auf diesem Wege indirekt gewährt. Die mit 11% angesetzten Anteile für Freizeit, Unterhaltung und Kultur können selbstverständlich auch für Fortbildungszwecke in Eigeninitiative genutzt werden. Für die berufliche Fort- und Weiterbildung von Erwachsenen sind allerdings weiterhin die ARGEN zuständig und das ist auch gut und richtig so. Hier laufen die Informationen über den Arbeitsmarkt zusammen und die Betreuer können Fortbildungsmaßnahmen maßgeschneidert vermitteln. Dass es ARGEN gibt, die besser arbeiten als andere, will ich an dieser Stelle gar nicht bezweifeln. Daraus eine allgemeine Forderung nach einem Hartz IV-Zuschlag „Fort- und Weiterbildung“ abzuleiten, halte ich jedoch mit dem Hinweis auf das oben genannte Fallbeispiel, nicht für gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Heß