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Frage von Hans-Günter G. •

Frage an Petra Heß von Hans-Günter G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Heß,

mit der Begründung, dass ich nicht Ihrem Wahlkreis angehöre, verweigerten Sie mir die Antwort auf meine Fragen vom 04.03.2008.
Ist eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter einer Partei nur für seinen Wahlkreis zuständig, oder nicht auch zuständig für alle Bürger die im Herbst zur Wahl gehen sollen?
Müssen Sie im Parlament nicht auch Entscheidungen treffen, die über Ihren Wahlkreis hinausgehen?
Betrifft meine Frage zum Lissabonner Vertrag nicht die Außen-und Sicherheitspolitik?
Kann es sein, dass ich in Ihrem Wahlkreis Freunde, Bekannte oder Verwandte habe, für die ich mich verantwortlich fühle und es mir nicht egal sein kann, welche Politik Ihre Wahlkreisabgeordnete macht?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Günter Glaser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Glaser,

ich fühle mich in erster Linie den Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis verpflichtet, die mich als „ihre“ Abgeordnete in den Deutschen Bundestag gewählt haben. Mit meinen drei Bürgerbüros in meinem Wahlkreis stehe ich ihnen als „Dienstleister für die Region“ zur Verfügung. Dieses Angebot wird sehr gut angenommen, so dass ich mit meiner Arbeit in Berlin und im Wahlkreis vollumfänglich ausgelastet bin. Die Menschen erwarten von „ihrer“ Abgeordneten, dass sie für sie da ist und ihre Belange vertritt. Dies mache ich gern und mir vollem Einsatz. Es ist mir deshalb nicht möglich, darüber hinaus noch Ansprechpartnerin für Anfragen aus der gesamten Bundesrepublik zu sein. Ich bitte Sie daher sich mit Ihrem Anliegen an „Ihren“ Abgeordneten zu wenden. Im Übrigen sind die Menschen in meiner Region aufgeklärte und mündige Bürger. Sie nehmen sehr wohl zur Kenntnis, ob „ihre“ Abgeordnete ihre Interessen in vollem Umfang vertritt. Sie bedürfen daher sicher keiner noch so gut gemeinten Beaufsichtung durch einen Bürger aus Speyer.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Heß