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Frage von Dieter T. •

Frage an Petra Ernstberger von Dieter T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Erstberger,

ich möchte mich einmal bei Ihnen erkundigen, wie Sie zu dem Thema Kinderpornographie und Internetzensur stehen. Vorweg jedoch möchte ich ausdrücklich erklären, daß ich gegen Kinderpornographie in jeglicher Form bin. Doch nun zu meinen Fragen:

1. Warum werden nicht die Server, egal ob In- oder Ausland gesperrt, auf denen Kinderpornographische Seiten gefunden werden, was ein Aufwand von nur ca. 15 min bedeutet?

2. Wieso sollen alle Internetnutzer gleich unter Generalverdacht gestellt werden, wenn so eine Seite angeklickt, oder nur durch Werbung geöffnet wird.

3. Wie stehen Sie zu dem Vorwurf, daß die Vorgehensweise (BKA-Liste mit Stopp-Schild und speichern der Verkehrsdaten dazu, mit der Möglichkeit Online zu verfolgen) mit dem Grundgesetz unvereinbar sind?

4. Wie soll verhindert werden, daß legale Seiten auch der Liste stehen?

Und noch zu Letzt: Ist dies nicht ein Eingriff in Grundrechte der Bürger, besonders der auf Informationsfreiheit, sowie der Einstieg in eine allg. Zensur?

ich möchte mich bereits jetzt von Ihnen recht herzlich bedanken.

mfg Dieter Tröger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tröger,

vielen Dank für Ihren Beitrag und die darin gestellten Fragen. Natürlich bin ich gerne bereit, diese zu beantworten.

Grundsätzlich teile ich Ihre Bedenken gegen die geplanten Maßnahmen zur Sperrung von Seiten mit kinderpornografischem Inhalt. Ich stimme Ihnen insofern zu, dass jede Sperrung einer Internetseite nicht ganz unproblematisch ist. Jedoch sind der Missbrauch von Kindern und die Kommerzialisierung dieses Verbrechens in meinen Augen etwas so Widerwärtiges, dass ich diese Maßnahme trotz einiger Bedenken mitrage.

Nun zu ihren Fragen:

Zu 1.: Das Sperren von Servern ist, wenn überhaupt, nur im Inland möglich, da die deutschen Strafverfolgungsbehörden nur auf diese zugreifen können. Sie haben sicherlich Recht, dass das Sperren eines Servers innerhalb kürzester Zeit erfolgen kann. Allerdings ergibt sich hier das Problem, dass auf ein und demselben Server Daten von verschiedenen Anbietern eingestellt sein können. Eine pauschale Sperrung würde hier nicht möglich sein.

Zu 2.: Es geht bei den beschlossenen Maßnahmen nicht darum, Internetnutzer unter Generalverdacht zu stellen. Den von Ihnen beschriebenen Fall des zufälligen Anklickens bzw. des Zugriffs auf Seiten mit kinderpornografischem Inhalt durch Werbefenster sehe ich eher als Ausnahme an. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass in einem klassischen Werbe-Pop-Up für Seiten mit entsprechendem Inhalt geworben wird. Sollte man nur durch ein zufälliges „Anklicken“ auf eine solche Seite gelangen, dann wird man durch das Stopp-Schild-Symbol darauf hingewiesen, dass man gerade auf eine solche Seite zugreifen wollte. Der Nutzer wird gerade dann hierfür Verständnis haben, wenn er eben nur durch Zufall auf diese Seite geraten ist. Sollte eine Absicht dahinter stehen, ist es allerdings umso wichtiger, den Zugriff auf die Seite und deren Inhalte zu unterbinden.

Zu 3.: Diesen Vorwurf bzw. ihr konkretes Misstrauen gegenüber dem BKA sehe ich als unbegründet an. Auch die Beamten des BKA sind dem Grundgesetz und den darin festgeschriebenen Grundrechten verpflichtet. Sollte gegen diese verstoßen werden, wird dies dienst- bzw. strafrechtlich geahndet.

Zu 4.: Wie schon geschrieben gelten das Grundgesetz und damit auch die Wahrung des Rechts auf Meinungsfreiheit auch für die Beamten des BKA. Darüber hinaus haben wir im Entwurf des neuen Telemediengesetzes vorgesehen, dass das BKA Daten vorhalten muss, die beweisen, dass die gesperrten Seiten einen Inhalt verbreiten, der unter den Sachverhalt des Verbreitens kinderpornografischen Materials fällt (§8a, Abs. 8). Dies ist für Internetprovider wichtig und für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen. Damit soll gewährleistet werden, dass andere Seiten nicht gesperrt werden können. Die Gefahr einer allgemeinen Zensur erkenne ich aus diesem Grund nicht.

Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass mir wohl bewusst ist, dass die ergriffenen Maßnahmen allein nicht ausreichen werden. Zwar werden Webseiten auf deutschen Servern, wenn sie kinderpornografisches Material enthalten, bereits heute gelöscht und entsprechende Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet. Allerdings ist dies bei Seiten, welche über Server im Ausland eingestellt werden, nicht möglich, da sich diese – wie bereits geschrieben – der deutschen Strafverfolgung entziehen. Mit der Sperrung dieser Seiten wollen wir aber zumindest durch Zugangssperren den sich ausbreitenden kommerziellen Markt stören. Dies ist allerdings nur ein kleiner Baustein zur Bekämpfung dieses Verbrechens. Die vorhandene internationale polizeiliche Zusammenarbeit beim Kampf gegen Kinderpornografie muss ausgebaut und erweitert werden. Gerade wir als SPD-Bundestagsfraktion haben darüber hinaus an vielen weiteren Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Ausbeutung von Kindern mitgewirkt. Als Beispiel möchte ich an dieser Stelle nur die Verschärfung des Strafrechts nennen, um den sexuellen Missbrauch von Kindern wirksamer bekämpfen zu können.

In der Hoffnung Ihre Fragen beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,

Ihre Petra Ernstberger, MdB