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Petra Ernstberger
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Frage von Wolfgang G. •

Frage an Petra Ernstberger von Wolfgang G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Ernstberger,

durch die neue Abgeltungssteuer sind künftig sämtliche Werbungskosten mit 51.-Euro abgegolten. Als Lokalpatriot habe ich noch viele Verbindungen zu den örtlichen Banken und der Sparkasse. Für Gebühren(Konto,Depot usw.) bezahle ich ein Mehrfaches von 51.-Euro.Ab 2009 werde ich Einkünfte versteuern, die mir gar nicht zufließen. Durch die Anerkennung als WK wurde ich bisher zumindest zu meinem persönl. Steuersatz entlastet. Durch den Wechsel zu Direktbanken könnte ich den ganzen Gebühren ausweichen, was aber zum Nachteil für die Arbeitsplätze in unserer Region wäre.

Frage: Haben Sie als Abgeordnete mit der Zustimmung zum Abgeltungssteuergesetz billigend die Schwächung der Region in Kauf genommen oder sogar als parl. Geschäftsführerin darauf hingearbeitet?

Mit freundlichen Grüßen
W.Gollner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gollner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Für die Einführung eines niedrigeren abgeltenden Steuersatzes für Kapitaleinkünfte gibt es wichtige Gründe. So wird mit der Einführung der Abgeltungsteuer die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Finanzplätze verbessert*.* In Zeiten des freien Kapitalverkehrs und des technischen Fortschritts, der einen sekundenschnellen Kapitaltransfer rund um den Globus ermöglicht, werden die steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Wahl des Kapitalstandortes oftmals zur entscheidenden Größe. Das Kapital geht zum „besten Wirt“. Die Anonymität der Anleger und ein niedriger Steuersatz für Kapitalerträge sind somit wichtige Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg eines Finanzplatzes. Dies haben auch viele europäische Staaten erkannt und bereits definitive Abgeltungsteuern auf niedrigem Niveau eingeführt. Durch die Einführung einer anonymen Abgeltungsteuer schließt Deutschland an diese internationale Entwicklung an. Die Bemessungsgrundlage entspricht den Bruttoerträgen, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 , für Verheiratete in Höhe von 1.602 Euro reduziert werden. Damit werden typisierend Werbungskosten berücksichtigt, denn die ganz überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen hat geringere Werbungskosten als 800 Euro. Lediglich bei Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen fällt im Durchschnitt ein höherer Werbungskostenbetrag an. Diese profitieren aber bereits von dem proportionalen Abgeltungsteuersatz von 25 %. Ohne die Pauschalierung des Werbungskostenbetrages verpufft der durch die Einführung der Abgeltungsteuer angestrebte Vereinfachungseffekt. Denn dann würde eine Vielzahl der Steuerpflichtigen eine Steuererklärung abgeben und so durch durch das Finanzamt die Steuer auf die Kapitalerträge festsetzen lassen. Was die Unterschiede zwischen den örtlichen Banken und Direktbanken anlangt, so ist es durchaus richtig, dass die kommunalen Banken höhere Gebühren verlangen. Dafür bieten sie aber auch einen besseren Service und persönliche Beratung an. Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,
Petra Ernstberger, MdB